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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bundestagswahl 2025 Eile bei der Briefwahl: Das müssen Wähler beachten
In diesem Jahr läuft die Bundestagswahl anders als gewohnt: Für Politiker, aber auch Ämter gelten kürzere Fristen. Was Münchner bei der Briefwahl beachten sollten.
In rund einem Monat wählt die Bundesrepublik einen neuen Bundestag – allein in München öffnen am Sonntag, 23. Februar, rund 470 Wahllokale. Doch Münchner haben auch andere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben. Zum Beispiel per Briefwahl.
Doch aufgepasst: Wer per Brief abstimmen möchte, muss die entsprechenden Unterlagen dazu beantragen. Sie werden nicht automatisch versendet – im Gegensatz zur Wahlbenachrichtigung, die Berechtigte mitbringen müssen, wenn sie im Wahllokal abstimmen möchten.
Welche Fristen gelten, wo müssen Unterlagen beantragt werden und wann müssen sie abgeschickt werden? t-online hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Wann sollte ich mich um die Briefwahl kümmern?
Generell gilt: Je früher, desto besser. Münchner, die ihre Briefwahlunterlagen zu spät beantragen, laufen Gefahr, dass diese nicht rechtzeitig vor der Wahl bei ihnen ankommen. Schließlich müssen diese auch wieder ausgefüllt zurückgeschickt werden, was ebenfalls einige Tage dauern kann. Deshalb sollten etwa die Arbeitszeiten der Post sowie Wochenenden sowie Feiertage beachtet werden.
Wo kann ich die Unterlagen beantragen? Und bis wann?
Münchner haben drei Möglichkeiten, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das sind die verschiedenen Optionen im Überblick:
- Online: Auf der Webseite der Stadt München kann bis zum 17. Februar ein Formular ausgefüllt werden. Wird dieses erfolgreich abgesendet, verschickt die Stadt die Dokumente automatisch an die angegebene Adresse.
- Persönlich abholen: Laut Stadt können Münchner die Briefwahlunterlagen zwei bis drei Wochen vor der Wahl im Kreisverwaltungsreferat (KVR) abholen. Die genaue Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung. Auch in den Bezirksinspektionen können die Formulare abgeholt werden. Als Frist gilt hier der Freitag vor der Wahl, 22. Februar, um 15 Uhr. Der Vorteil: Die Wahlunterlagen können direkt vor Ort ausgefüllt und in eine Urne geworfen werden.
- Per Post: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder wahlberechtigte Münchner von der Stadt zugeschickt bekommt, befindet sich ein Antrag für die Briefwahl. Dieser muss ausgefüllt an das KVR gesendet werden.
- Alternativ kann das Formular online heruntergeladen und anschließend an das KVR geschickt werden. Die Briefwahl sollte allerdings spätestens bis zum Montag vor der Wahl, also ebenfalls bis zum 17. Februar, beantragt worden sein. Laut der Stadt München könnte es sein, dass die Unterlagen sonst nicht rechtzeitig bis zur Wahl zugestellt werden können.
Die Postadresse des KVR
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung
Wahlen und Abstimmungen
Ruppertstraße 19
80466 München
Für diejenigen, die die Briefwahlunterlagen per Vollmacht beantragen möchten, gibt es bestimmte Punkte zu beachten. Die Stadt hat diese hier zusammengefasst.
Wann kommen die Briefwahlunterlagen bei mir an?
Bis die Briefwahlunterlagen im eigenen Briefkasten liegen, kann es noch eine Weile dauert. Denn die Stadt verschickt die Dokumente nach eigenen Abgaben erst ab Dienstag, 4. Februar. Grund dafür ist, dass das Kreiswahlamt zunächst die Kandidatenvorschläge der Parteien prüfen muss. Dafür müsse es bestimmte Fristen einhalten, weshalb das KVR die Stimmzettel erst Anfang Februar in den Druck geben lassen kann, wie die Behörde auf Nachfrage mitteilt.
Münchner müssen daher beachten, dass sie für die Briefwahl – je nach Option – nur knapp zwei Wochen Zeit haben.
Wann muss ich die Briefwahlunterlagen spätestens zurückschicken?
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr wieder beim Wahlamt sein. Wer spät dran ist, kann am Wahlwochenende die sogenannten Behördenbriefkästen und Sonderabgabestellen nutzen. Dort können Wahlunterlagen noch bis um 18 Uhr am Wahlsonntag eingeworfen werden. Sie gelten dann als fristgerecht abgegeben.
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Kann ich trotz Briefwahl im Wahllokal wählen?
Wer die Briefwahl beantragt hat, aber schließlich doch lieber im Wahllokal wählen möchte, hat ebenfalls die Möglichkeit dazu. Laut KVR müssen Münchner dazu lediglich mit dem Wahlschein, den sie mit der Briefwahl beantragt haben, bei einem Wahllokal in ihrem Wahlkreis erscheinen.
Kann ich aus dem Ausland per Brief wählen?
Prinzipiell können Münchner auch aus dem Ausland wählen. Sie müssen lediglich beachten, dass der Versand aus und nach Deutschland länger dauert. Betroffene sollen nach Angaben der Stadt neben ihrer Adresse im Ausland auch den Hauptwohnsitz in München angeben.
- muenchen.de: Briefwahl
- Anfrage beim KVR