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München

Bundestagswahl: Deswegen ist München Süd nicht im Bundestag vertreten


Wahlrechtsreform
München Süd nicht im Bundestag vertreten – der Grund


24.02.2025 - 08:09 UhrLesedauer: 2 Min.
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CSU-Kandidatin Claudia Küng im Jahr 2020 (Archivbild): Die Politikerin setzte sich knapp gegen die Grüne Jamila Schäfer durch. In den Bundestag kann sie dennoch nicht einziehen. (Quelle: Klaus W. Schmidt via www.imago-images.de/imago)
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Trotz Wahlsieg zieht die CSU-Kandidatin Claudia Küng nicht in den Bundestag ein. Somit vertritt in den nächsten Jahren kein Politiker direkt die Interessen des Münchner Südens.

Die Direktkandidatin der CSU für den Wahlkreis München Süd, Claudia Küng, setzt sich nach einem Kopf-an-Kopf-Rennen mit der Grünen-Konkurrentin Jamila Schäfer bei der Bundestagswahl durch. Damit holt Küng den Wahlkreis von den Grünen zurück, nachdem Schäfer diesen 2021 erstmals für die Grünen gewonnen hatte.

Wahlrechtsreform ist Grund für Nicht-Einzug

Der Wahlsieg würde eigentlich bedeuten, dass Küng die nächsten vier Jahre im Bundestag sitzt und dort die Interessen ihres Wahlkreises vertritt. Daraus wird aber nichts. Denn obwohl die CSU-Politikerin im Münchner Süden die meisten Stimmen geholt hat, darf sie nicht in den Bundestag einziehen. Grund ist die Wahlrechtsreform, die in diesem Jahr zum ersten Mal greift.

Demnach ziehen nicht mehr alle siegreichen Wahlkreis-Kandidaten automatisch in den Bundestag ein: Sie bekommen nur noch dann ein Mandat, wenn ihre Partei auf genügend Zweitstimmen kommt, anderenfalls geht der Wahlkreis leer aus. Dafür entfallen die früher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig hat der Bundestag damit nur noch 630 Abgeordnete statt aktuell 733. Insgesamt müssen neben Küng bundesweit weitere 22 Kandidaten auf ihr Direktmandat verzichten – ein Großteil von der Union.

Kein Abgeordneter für München Süd

Für den Münchner Süden heißt das nun: In dieser Wahlperiode sitzt kein Abgeordneter im Parlament, der direkt die Anliegen des Wahlkreises nach Berlin weiterträgt. Zumindest nicht über ein Direktmandat. Eine Hoffnung bietet die Liste: Über die Landesliste stellt jede Partei vor der Wahl mehrere Kandidaten auf. Je nachdem, wie viele Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr dieser Kandidaten ziehen neben den Direktkandidaten in den Bundestag ein.

So funktioniert die Wahl

Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen: Die Erststimme bekommt der Direktkandidat einer bestimmten Partei. Die Zweitstimme hingegen geben Berechtigte einer Partei selbst. Diese hat im Voraus eine Liste mit sogenannten Listenkandidaten erstellt. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Kandidaten dieser Liste kann sie in den Bundestag schicken.

Während die Verteilung über die Liste oft eher im Hintergrund abläuft, nutzen die Parteien ihre Direktkandidaten, um sich im entsprechenden Wahlkreis zu präsentieren und Wahlkampf zu machen.

Für die Grünen-Kandidatin Jamila Schäfer etwa, die ebenfalls aus dem Münchner Süden kommt, stehen die Chancen für einen Einzug in den Bundestag über die Landesliste aktuell gut.

Verwendete Quellen
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