Wegen starken Schneefalls Mann kündigt Winterdienst kurzfristig und wird verurteilt
Weil ein Winterdienst im Dezember wegen zu starken Schneefalls nicht räumen konnte, kündigt ihm sein Auftraggeber fristlos. Doch das ist nicht rechtens.
Anfang Dezember 2023 legten starke Schneefälle München lahm: Straßen, Bahnhöfe und selbst der Flughafen waren tagelang gesperrt. Auch der Winterdienst konnte seine Arbeit in Teilen Münchens nicht verrichten, offenbar zum Ärger eines Kunden. Dieser kündigte seinen Vertrag noch während des Schnee-Chaos nämlich fristlos und stellte die Zahlungen ein. Dafür verklagte ihn der Winterdienst – mit Erfolg, wie sich nun zeigt.
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Kündigung des Kunden nicht rechtens war. Denn dieser hatte die geltende Frist nicht eingehalten. Der Kunde hatte mit dem Winterdienstleister einen Vertrag für zwei seiner Anwesen im Osten Münchens abgeschlossen. Dafür sollte er monatlich pauschal 120 Euro beziehungsweise 220 Euro bezahlen. Der Vertrag sollte sich automatisch verlängern und hätte vier Monate im Voraus zum Monatsende gekündigt werden müssen.
Winterdienst forderte 1.660 Euro
Deshalb forderte der Winterdienstleister rund 1.660 Euro für den Zeitraum von Dezember 2023 bis März 2024 von dem Kunden – also für die Monate, bis der Vertrag nach der Kündigung offiziell ausgelaufen war. Das Amtsgericht München gab ihm in vollem Umfang Recht.
Das Gericht betonte, dass der starke Schneefall, der als "Rekord-Winterwochenende" bezeichnet wurde, objektiv unmöglich gemacht habe, dass der Winterdienst seine Leistung erfüllen konnte. Die Stadt München hatte die Notstandsstufe 4 ausgerufen, zahlreiche Straßenzüge konnten nicht geräumt werden. "Soweit der Kläger seinen Räumpflichten an diesem Tag nicht 'normal' nachkam, liegt darin schon keine vorwerfbare Pflichtverletzung", hieß es im Urteil. Eine fristlose Kündigung sei unter diesen Umständen nicht gerechtfertigt.
- Urteil der Woche vom Amtsgericht München, Pressemitteilung vom 27. Januar 2025