Kritik an Regierung in München Gericht erklärt erste Corona-Ausgangssperre für unwirksam
Das bayerische Verwaltungsgericht hat die erste Ausgangssperre in Bayern für unwirksam erklärt – und nennt die Ansicht der Regierung in München "unzutreffend".
Der erste Lockdown, der im März 2020 in Bayern verhängt wurde, war unwirksam. Das berichtet "Welt" in Berufung auf den bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Aufgrund der zeitkritischen Lage gerade zu Beginn der Pandemie sind viele Maßnahmen lediglich im Eilverfahren beurteilt und freigegeben worden. Im Rahmen der Aufarbeitung der Pandemie-Maßnahmen, zu denen insbesondere die Beurteilung der Ausgangssperren zählen, ist für Bayern ein Urteil gefallen.
"Welt" zufolge hat ein bayrischer Bürger in Sachen Lockdown gegen die Staatsregierung in München geklagt und nun eine Entscheidung zugestellt bekommen: Die Maßnahme war demnach rechtswidrig.
Lockdown in Bayern: Auslegung der Maßnahmen unverhältnismäßig
Im Beschluss (Aktenzeichen 20N20.767) wird die strikte Auslegung der Ausgangsbeschränkung kritisiert, so "Welt". In Bayern war der Lockdown besonders streng durchgesetzt worden.
So durften die Menschen teilweise nur für Arbeit und Einkäufe das Haus verlassen. Die derart "eng gefassten" Gründe haben nach Aussage des Gerichts gegen "das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht" verstoßen, so "Welt". Sie sind also mit Blick auf Kosten und Nutzen der Maßnahmen unverhältnismäßig gewesen.
"Der vom Antragsgegner vertretene gedankliche Schluss, dass die restriktivere Maßnahme im Vergleich immer die besser geeignete Maßnahme ist, ist dabei in dieser Allgemeinheit unzutreffend", zitiert "Welt" das Gericht. Kritik also an der Vorsichtsstrategie der Staatsregierung von Söder.
Regierung in München soll Menschen rechtswidriges Verhalten unterstellt haben
Man habe den Menschen in dem Verbot, das Haus alleine oder mit Haushaltsmitgliedern zu verlassen, von vornherein ein rechtswidriges Verhalten unterstellt. Zudem zweifele das Gericht die "Praktikabilität" und die "Effektivität" einer solchen Ausgangssperre an.
Zudem sei fraglich, ob die Ordnung, auf die sich die Ausgangssperren in Bayern stützten, überhaupt für den Zweck ausgelegt werden können.
Einerseits bemängelte der VGH, dass die Staatsregierung bei der Veröffentlichung der Verordnung Formfehler begangen habe. Darüber hinaus war die Ausgangsbeschränkung für die Richter aber auch unverhältnismäßig. Auch, weil Bayern über die damaligen Bund-Länder-Beschlüsse zu weit hinausging.
Zwar habe der Freistaat damals eine schlechtere epidemiologische Lage gehabt. "Diese bedrohlichere Lage spiegelte sich allerdings im ganzen süddeutschen Raum wider", heißt es in dem VGH-Beschluss. Nach Ansicht der Richter hätte es Möglichkeiten gegeben, die Bund-Länder-Vorgabe in Bayern zu verschärfen, ohne gleich eine generelle Ausgangsbeschränkung festzulegen.
Diese Entscheidung könnte in der Zukunft auch für den Rest von Deutschland Bedeutung haben: für eine Grundsatzentscheidung über pandemische Maßnahmen in diesen Ausmaßen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- "Welt": "Söders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig"