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München

München: Urteil im Prozess um Plagiatsaffäre gegen Rechtsmediziner


Racheakt gegen Rechtsmediziner
"Einzigartige Tat": Urteil im Plagiatsaffären-Prozess

Von dpa
Aktualisiert am 06.03.2025 - 15:44 UhrLesedauer: 2 Min.
Prozess um mutmaßlich konstruierte PlagiatsvorwürfeVergrößern des Bildes
Ein wegen Urkundenfälschung angeklagter Mann (Mitte) steht vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal vom Landgericht München: Ob es am Donnerstag zum Urteil kommt, ist unklar. (Quelle: Matthias Balk/dpa/dpa-bilder)
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Der Leiter der Münchener Rechtsmedizin sollte durch ein gefälschtes Buch diskreditiert werden. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Von einer einzigartigen Tat sprach Richter Dominik Angstwurm – und von "fast beispielloser krimineller Energie". Das Amtsgericht München hat das Urteil im Prozess um ein aufwendig gefälschtes Plagiat gesprochen. Zu zweieinhalb Jahren Haft unter anderem wegen Verleumdung und Betrugs wurde der Angeklagte verurteilt.

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Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 70-Jährige dem Chef der Münchner Rechtsmedizin mit einem Racheplan massiv schaden wollte – aus Unzufriedenheit mit der Obduktion seiner toten Mutter. Die Verteidiger des Mannes, die seinen Freispruch gefordert hatten, kündigten noch im Gerichtssaal an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Hass sei so groß gewesen, um ihn "beruflich und privat zu zerstören"

Der Fall dürfte insgesamt beispiellos sein. Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass der Hass auf den Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), Matthias Graw, so groß war, dass der Angeklagte alle Hebel in Bewegung setzte, um ihn "beruflich und privat zu zerstören", wie es in der Urteilsbegründung heißt.

Dafür heuerte er nach Überzeugung des Gerichts für mehrere Tausend Euro Helfer in Pakistan an, ein wissenschaftliches Werk zu erstellen und den Eindruck zu erwecken, als wäre es vor 1987 erschienen. In dieses Buch sollen dann Passagen und Abbildungen aus der Dissertation des Rechtsmediziners eingeflossen sein. So sollte der Eindruck entstehen, als hätte der Mediziner für seine 1987 erschienene Doktorarbeit daraus abgeschrieben.

Angeklagter machte Plagiatsjäger auf gefälschtes Exemplar aufmerksam

Eigens gedruckte Exemplare des Bandes versteigerte der Angeklagte – selbst Träger zweier Doktortitel – den Ermittlungen zufolge dann auf einer Auktionsplattform im Internet und wies Plagiatsjäger explizit auf das Buch hin, die es dann unter die Lupe nahmen. Die Universität Hamburg leitete daraufhin ein – kurz darauf wieder eingestelltes – Prüfverfahren gegen Graw ein, über das bundesweit berichtet wurde.

Die Tat sei "keineswegs ein bloßes Verleumdungsdelikt", sagt Richter Angstwurm, "gerade in Zeiten von Fake-News". Die Diskussion um das Plagiat habe dazu geführt, dass Urteile in Strafprozessen, in denen Graw oder Mitarbeiter seines Instituts als Gutachter aufgetreten waren, öffentlich in Zweifel gezogen wurden.

Verteidiger: kein fairer Prozess für ihren Mandaten

Auch darum blieb das Gericht nur vier Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich in ihrem Plädoyer für eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ausgesprochen hatte. Bei über zwei Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen.

Bei der Rolle Graws in der Münchner Strafjustiz setzen die Verteidiger des 70-Jährigen in ihrem Plädoyer an. Sie betrachten die Verstrickungen der Münchner Justiz mit Graw und seinem Institut als so eng, dass sie davon ausgehen, ihr Mandant habe keinen fairen Prozess bekommen, seine Verurteilung habe von Anfang an festgestanden, entlastende Aspekte seien unberücksichtigt geblieben.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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