Prozess um Vermarktung Urteil: Karikaturist unterliegt dem FC Bayern

Seit Jahren schon streitet ein Grafiker mit dem FC Bayern München um Abbildungen der früheren Vereinshelden Ribéry und Robben. Nun gibt es ein neues Urteil.
Der FC Bayern München hat einen Rechtsstreit um eine Karikatur der Ex-Bayern-Stars Franck Ribéry und Arjen Robben als Batman und Robin gewonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) München gab der Berufung des Vereins statt und wies die Klage eines Grafikers ab. Der Fall war zuvor vom Bundesgerichtshof an das OLG zurückverwiesen worden. Das Landgericht München I hatte in erster Instanz noch zugunsten des Grafikers entschieden.
Der Grafiker hatte Ribéry und Robben als Varianten von Batman und Robin entworfen, die als XXL-Version beim DFB-Pokal-Halbfinale zwischen München und Borussia Dortmund 2015 in der Münchner Allianz-Arena in der Fankurve der Bayern gezeigt wurden. Der Slogan darunter: "The Real Badman & Robben". Er schlug den Angaben nach dem Verein vor, die Zeichnungen gemeinsam zu vermarkten – was nicht geschah.
"The Real Badman & Robben" – ein "schutzfähiges (Gesamt-)Werk"?
Stattdessen bot der FC Bayern im Fanshop seit Mai 2019 Merchandising-Artikel an, die den Slogan mit neu gezeichneten, aber ganz ähnlichen Motiven aufgriffen. Dagegen klagte der Grafiker erfolgreich vor dem Landgericht München I. Nach dessen Auffassung handelte es sich bei der Zusammenschau der Zeichnungen mit dem Slogan "The Real Badman & Robben" um ein "schutzfähiges (Gesamt-)Werk".
Der FC Bayern hatte argumentiert, es handle sich bei den vom Verein genutzten Bildern, die beispielsweise auf Becher und T-Shirts gedruckt wurden, um eigenständige Werke, die von den Karikaturen des Klägers abweichen. Und der Slogan sei nicht schutzfähig. Auch schon im ersten Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht bekam der Verein Recht.
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Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version des Textes hieß es, das Gericht habe gegen den FC Bayern entschieden. Die Nachrichtenagentur dpa hat ihre vorherigen Angaben korrigiert.
- Nachrichtenagentur dpa