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München

FC Bayern München: Urteil in langjährigem Gerichtsstreit erwartet


Haben die Bayern Motiv geklaut?
Wirbel um Choreo: Urteil im Rechtsstreit erwartet


10.03.2025 - 14:56 UhrLesedauer: 3 Min.
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In einer Fan-Choreografie wurden Darstellungen von Franck Ribéry (l.) und Arjen Robben gezeigt: Um diese entbrannte später ein Rechtsstreit. (Quelle: Tobias Hase/dpa)
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Im Rechtsstreit um die Vermarktung einer Karikatur der Ex-Profis Franck Ribéry und Arjen Robben bahnt sich ein Sieg des FC Bayern an. Ein Urteil soll bald verkündet werden.

Am Ende dieser Gerichtsverhandlung, die so gar nicht nach den Vorstellungen von Sikander G. gelaufen ist, wird der Grafiker emotional. Er sei seit 20 Jahren Mitglied beim FC Bayern München, betont er. "Das ist mein Verein!" Und doch hat der 55-Jährige den Klub verklagt – was wiederum der Grund ist, weshalb er und ein Anwalt des FCB an diesem Tag ins Münchner Oberlandesgericht (OLG) gekommen sind. Wieder einmal.

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Hintergrund ist ein Rechtsstreit, der seit fast fünf Jahren andauert. Die Kurzfassung: Sikander G. hat 2015 eine Karikatur mit den Bayern-Stars Franck Ribéry und Arjen Robben geschaffen – samt des Slogans "The Real Badman & Robben". Sein Werk wollte er zusammen mit dem FC Bayern vermarkten, was dieser jedoch ablehnte – nur um vier Jahre später eigene Merchandise-Artikel mit demselben Spruch und ähnlichen Motiven im Fanshop anzubieten.

Daraufhin klagte Sikander G. und stieß einen jahrelangen Rechtsstreit an, den er nun zu verlieren droht, wie der Vorsitzende Richter Andreas Müller klargemacht hat. Eine Entscheidung will das OLG an diesem Donnerstag bekannt geben – sofern sich beide Seite vorher nicht auf einen Vergleich einigen.

Karikatur war Antwort auf BVB-Jubel gewesen

So oder so bahnt sich für Sikander G. ein unschönes Ende jener Geschichte an, die im März 2015 ihren Anfang nahm – mit dem Torjubel zweier Fußballer von Borussia Dortmund. So feierten Pierre-Emerick Aubameyang und Marco Reus einen Treffer ihres BVB im Revierderby gegen Schalke 04, indem sie sich eine Batman- und eine Robin-Maske überzogen. Dadurch inspiriert kam Sikander G. auf die Idee, eine Karikatur mit den Bayern-Profis Ribéry und Robben zu schaffen. Dazu der Slogan: "The Real Badman & Robben."

Diese Zeichnung wurde wenig später – mit seiner Genehmigung – im Halbfinale des DFB-Pokals zwischen Bayern und Dortmund in der Münchner Arena im Rahmen einer Fan-Choreografie als XXL-Version gezeigt. Anschließend bot der Grafiker dem Klub an, die Karikatur gemeinsam zu vermarkten, was dieser aber ablehnte.

Vier Jahre später tauchten dann im Bayern-Fanshop plötzlich T-Shirts, Tassen und weitere Merchandise-Artikel mit dem Slogan "The Real Badman & Robben" auf. Darüber prangte eine neu gezeichnete Karikatur, die dem Motiv des Grafikers aber durchaus ähnlich war.

FC Bayern könnte mit Berufung Erfolg haben

Dieser verklagte seinen Lieblingsklub daraufhin wegen einer Verletzung des Urheberrechts und hatte 2019 vor dem Landgericht München I Erfolg. Wäre dessen Urteil rechtskräftig geworden, hätte der Verein die Einnahmen durch den Verkauf der Fanprodukte preisgeben und Sikander G. daran beteiligen müssen. Doch der FC Bayern ging in Berufung und bekam 2021 Recht vor dem OLG, das die Klage zurückwies und eine Revision nicht zuließ – wogegen nun wiederum der Grafiker Beschwerde einlegte.

Und tatsächlich hob der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2022 das Urteil auf. Als Begründung führte er an, dass bei der Entscheidung lediglich Karikatur und Slogan einzeln bewertet wurden. Jedoch hätte gemäß der Klage auch überprüft werden müssen, ob die Kombination aus diesen zwei Dingen einen urheberrechtlichen Schutz genieße. Da dies nicht geschehen war, ordnete der BGH eine neue Verhandlung an.

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In dieser argumentierten die Anwältinnen des Grafikers, dass das "Gesamtwerk" aus Karikatur und Slogan sehr wohl schutzwürdig sei. Und Sikander G. betonte: "Wenn ich dem FC Bayern nicht meine Karikaturen gezeigt hätte, wäre er nicht auf die Idee mit den Merchandise-Artikeln gekommen."

Allein, das Gericht bewertete das anders. So sei der Slogan "nur eine sprachliche Erläuterung" und füge der Zeichnung keinen zusätzlichen Gehalt zu, sagte Andreas Müller. Und mit Blick auf die Fanprodukte des Vereins betonte er, dass sich die Karikatur darauf deutlich von der des Grafikers unterscheide.

Verkauf der FCB-Zeichnungen war "kein Renner"

Kurzum, nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts habe die Klage keine Erfolgsaussichten, machte der Richter klar. Er regte einen Vergleich an, wonach der FC Bayern in einer Erklärung die Leistung von Sikander G. würdige und diesem einen Geldbetrag zahle. Bei dessen Anwältinnen stieß dieser Vorschlag auf offene Ohren – anders als beim Vertreter des FC Bayern.

Er erinnerte daran, dass der Grafiker dem Verein nur einen Tag vor dem Pokalfinale 2019 eine 24-Stunden-Frist zur Zahlung von Schadensersatz gestellt habe. Zudem habe er mit der Presse gedroht, "und dann ist die Sache auch schön in der 'Bild'-Zeitung gelandet", sagte der Anwalt. Ohnehin habe der Klub mit den Merchandise-Produkten keine großen Einnahmen erzielt: "Das war kein Renner."

Eine endgültige Absage wollte der Bayern-Anwalt einem Vergleich aber auch nicht erteilen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird das Gericht am Donnerstag sein Urteil verkünden.

Verwendete Quellen
  • Reporter in der Gerichtsverhandlung
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