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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frist rückt näher Diese Führerscheine müssen noch diese Woche umgetauscht werden
Um Führerscheine EU-weit zu vereinheitlichen, müssen diese nach und nach umgetauscht werden. Für Münchner eines bestimmten Jahrgangs läuft die Frist bald ab.
Autofahrer aufgepasst: Bis Sonntag, 19. Januar, müssen Tausende Münchner ihre Führerscheine umtauschen. Grund dafür ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU), die schon im Jahr 2006 beschlossen wurde und die verschiedenen Führerscheinmodelle vereinheitlichen soll. So sollen nach und nach etwa die alten Papierführerscheine durch die neuen Plastikkarten ersetzt werden.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Betroffen sind prinzipiell all diejenigen, die ihren Führerschein vor dem Jahr 2013 erhalten haben – umgetauscht werden müssen also nicht nur die Papier-, sondern auch ältere Kartenführerscheine.
Laut dem Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) sind aktuell die Geburtstagjahrgänge ab 1971 aufgefordert, ihre Führerscheine zu tauschen – sofern diese noch aus Papier sind und bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Bis 19. Januar 2026 müssen dann die ersten Führerscheine im Scheckkartenformat gegen den neuen EU-Führerschein getauscht werden. Das betrifft die Ausstellungsjahre 1999 und 2000.
Der Umtausch erfolgt nach Jahrgang gestaffelt. Wann Sie dran sind, lesen Sie hier:
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Am 19. Januar 2033 soll die Umtauschaktion vollständig abgeschlossen sein.
Wie sollte man den Führerschein umtauschen?
Um den Führertauschen umtauschen zu lassen, sollten Autofahrer die Führerscheinstelle der Stadt München in der Garmischer Straße 19/21 aufsuchen. Dort können sie einen entsprechenden Antrag stellen – entweder schriftlich oder online über ein entsprechendes Formular. Dazu benötigen sie einen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und den aktuellen Führerschein.
Bei Führerscheinen, die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt München ausgestellt wurden, braucht es zudem eine Karteikartenabschrift. Das Dokument kann telefonisch bei der Behörde angefordert werden, die den alten Führerschein ausgestellt hat. Von dort aus kann es an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden. Der Umtausch kostet 26,50 Euro.
Welche Strafe droht bei Nicht-Umtausch?
Wer die Frist verpasst oder seinen Führerschein gar nicht erst umtauschen lässt, dem droht prinzipiell keine Strafe. Die Stadt München verhängt laut KVR nämlich keine Bußgelder. Das Autofahren ist mit dem veralteten Führerschein außerdem immer noch erlaubt, auch, wenn er nicht eingewechselt wurde.
Spätestens bei einer Verkehrskontrolle kann der Nicht-Umtausch jedoch Folgen haben: Das Fahren ist nämlich nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Wurde der Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht, gilt er als ungültig und der Fahrer besteht eine Ordnungswidrigkeit. Laut KVR können Bußgelder in Höhe von zehn Euro drohen.
- Anfrage beim KVR der Stadt München
- muenchen.de: Pflichtumtausch von Führerscheinen