Prozess am Münchner Landgericht Mord an Obdachlosem: Lebenslange Haft für Angeklagten
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass es Mord war. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Das Urteil im Mordprozess an einem Obdachlosen ist nun gefallen.
Für den Mord an einem Obdachlosen am Englischen Garten in München hat das Landgericht einen 57 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah keinerlei Zweifel daran, dass der Mann den 78-Jährigen erst erschlug und nach seinem Tod dann anzündete, um die Spuren zu verwischen.
Der Fall hatte München vor rund einem Jahr erschüttert, als die brennende Leiche des Obdachlosen unter einer Brücke gefunden worden war. Der verurteilte Ungar stammt ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu. er habe "den entsetzen Auffinder des brennenden Leichnams gespielt", so das Gericht. Dabei habe er sich als verzweifelter Retter inszeniert, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Sie sprach von einem eindeutigen Gesamtbild in diesem Indizienprozess.
Gericht lehnt besondere Schwere der Schuld ab
Der Mann wurde wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit wäre eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen. Dieser Forderung folgte das Gericht nicht.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und einen Dritten als Tatverdächtigen ins Spiel gebracht. Sein Verteidiger hatte darum Freispruch gefordert. Diese Version glaubte das Gericht jedoch nicht.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa