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München

Urteil in München: Kein Schmerzensgeld für stürzenden Bus-Fahrgast


Urteil am Amtsgericht
Kein Schmerzensgeld für stürzenden Bus-Fahrgast

Von t-online
11.11.2024Lesedauer: 2 Min.
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Fahrgäste stehen in einem Bus (Symbolbild): Ein Senior war in München nach einer starken Bremsung gestürzt. (Quelle: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild/dpa)

Hält sich ein Fahrgast im Bus nicht gut genug fest, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn er bei einer Vollbremsung stürzt. Das entschied das Amtsgericht.

Ein 76-jähriger Fahrgast hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, nachdem er bei einer Vollbremsung in einem Münchner Linienbus gestürzt war. Das Amtsgericht München wies seine Klage ab und sprach ihm vollständiges Mitverschulden zu.

Der Vorfall ereignete sich im April 2023. Der Kläger fuhr stehend in dem Bus und hielt sich mit einer Hand an einer Haltestange fest, während er einen Einkaufstrolley mitführte. Als ein Auto plötzlich vor den Bus wechselte, musste der Busfahrer scharf bremsen. Der Mann stürzte und zog sich Prellungen an Brustwirbelsäule und Becken zu. Er gab an, wochenlang Schmerzen gehabt zu haben, die nicht vollständig verschwanden, und forderte 2.000 Euro Schmerzensgeld vom Autofahrer und dessen Versicherung.

Fahrgast hätte freie Sitzpläzte nutzen können

Das Gericht stellte jedoch fest, dass sich der Mann nicht ausreichend gesichert hatte. "Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Bus jederzeit einen festen Halt zu verschaffen", erklärten die Richter. Aus Kameraaufnahmen ging hervor, dass es freie Sitzplätze gab, die der Mann hätte nutzen können. Sich nur mit einer Hand festzuhalten, sei unzureichend gewesen; zudem habe ihn der Trolley behindert.

Die Richter betonten außerdem, dass keiner der anderen Fahrgäste gestürzt sei – auch eine ältere Frau nicht, die saß und sich ebenfalls an einer Stange festgehalten hatte. "Im Stadtverkehr muss jederzeit damit gerechnet werden, dass heftig gebremst werden muss", so das Gericht weiter. Bereits vor der Vollbremsung habe der Bus leicht gebremst, was dem Kläger hätte zeigen können, dass sein Halt nicht ausreichte.

Obwohl die Fahrweise des Autofahrers zum Sturz beigetragen habe und dieser gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen habe, sah das Gericht keine Haftung gegeben. Das Urteil fiel Mitte Oktober und ist noch nicht rechtskräftig.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Amtsgericht München: Mitteilung vom 11.11.2024
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