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München

München: Radsternfahrt darf nicht über Autobahn 96 führen – ADFC übt Kritik


Bis zu 10.000 Teilnehmer erwartet
Gericht entscheidet: Radsternfahrt darf nicht über A96 führen

Von dpa
Aktualisiert am 15.05.2025Lesedauer: 2 Min.
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Teilnehmer der Radsternfahrt im Jahr 2023 (Archivbild): Damals führte die Strecke über die A96. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-bilder)
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Um für bessere Radwege zu demonstrieren, wollten am Sonntag Tausende auf der Autobahn 96 nach München radeln. Vor Gericht gibt es eine Niederlage.

Die Autobahn 96 muss in München am Sonntag nach einem Gerichtsbeschluss nicht für eine Radsternfahrt mit tausenden Teilnehmern gesperrt werden. Einen Eilantrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) gegen eine Ablehnung der Route habe das Verwaltungsgericht München abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher.

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Rechtskräftig ist der Beschluss nicht. Der ADFC verzichtet jedoch darauf, die nächste Instanz anzurufen – aus Zeitgründen, wie Andreas Schön, Vorsitzender des Münchner ADFC, mitteilte: "Wenn wir mehr Zeit hätten, würden wir in die nächste Instanz gehen." Jetzt brauche man jedoch Planungssicherheit für einen "geordneten und sicheren Ablauf".

Gericht sieht Gefahrenlage ähnlich wie die Stadt

Das Gericht schloss sich demnach der Gefahrenprognose der Stadt München an. Würden die Demonstranten über den kurzen Abschnitt der A96 radeln, müsse diese über mehrere Stunden gesperrt werden, teilte das Verwaltungsgericht mit. Mit Blick auf die dortige Baustellenlage samt Schienenersatzverkehr für die U-Bahn-Linie 6 sowie dem Bau der Tram-Westtangente stünden – anders als noch bei der Radsternfahrt 2023 – "keine ausreichenden Ableitungsmöglichkeiten für den Autoverkehr zur Verfügung".

Der Verband kritisierte die juristische Entscheidung und erneut auch die Gefahrenprognose der Stadt. "Wir halten die Gründe für die Ablehnung weiterhin für nicht stichhaltig, denn die Folgen für den Kfz-Verkehr werden massiv überschätzt", sagte Schön. Staus und Baustellen gebe es ständig in München, eine kurzzeitige Nutzung der Autobahn für die "friedliche Demonstration" sei aus seiner Sicht vertretbar gewesen.

Schon zuvor hatte der ADFC erklärt: "Unter anderem wird argumentiert, dass der Autoverkehr angeblich nicht gefahrfrei von der Autobahn abgeleitet werden kann." Das sei angesichts des dichten Münchner Straßennetzes und an einem Sonntagmittag nicht plausibel. Das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt hatte dem ADFC als Gegenvorschlag eine Fahrt über die Autobahn 95 in die Landeshauptstadt angeboten. Dies hatte der ADFC abgelehnt.

Fahrrad-Club hält Ausweichroute über A95 für gefährlich

Die Fahrt über die A96 wie im Jahr 2023 sei "ein Höhepunkt" der jährlichen Demo mit bis zu 10.000 Radlerinnen und Radlern – gerade mit Blick auf das Motto "Einfach aufsteigen, sicher ankommen – Radinfrastruktur in Autobahn-Qualität!".

Die A95 als Ausweichroute sei nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres dagegen unter anderem wegen enger Wendungen ein "Sicherheitsrisiko" und "unvereinbar mit den Demonstrationszwecken". Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsstreits sollte die Sternfahrt laut ADFC aber stattfinden. Die genaue Route blieb nach dem Beschluss zunächst unklar.

Auf insgesamt elf Demozügen wollen die Radler am Sonntag aus verschiedenen Richtungen in die Münchner Innenstadt fahren – teils mit Startpunkten in Augsburg oder Rosenheim. Die Abschlusskundgebung ist am Nachmittag am Königsplatz geplant. Wegen der Sternfahrt dürfte es auf vielen Routen in und um München zeitweise zu Verzögerungen kommen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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