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Eisbach: Nach tödlichem Unfall – wer kontrolliert das Badeverbot?


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Wer kontrolliert das Badeverbot?
So sollen tödliche Unfälle im Eisbach verhindert werden


15.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Rettungswagen im Englischen Garten (Archivbild): Zuletzt kam ein Student beim Baden im Eisbach ums Leben.Vergrößern des Bildes
Ein Rettungswagen im Englischen Garten (Archivbild): Zuletzt kam ein Student beim Baden im Eisbach ums Leben. (Quelle: IMAGO/Alexander Pohl)

Ein Student kommt beim Baden im Eisbach ums Leben. Damit sich so etwas nicht wiederholt, setzt die zuständige Verwaltung auf verschiedene Maßnahmen.

An heißen Sommertagen ist es am Ufer des Eisbachs proppenvoll. Dicht an dicht drängen sich die Menschen dann auf den Wiesen im Englischen Garten, tanken Sonne, suchen Abkühlung in dem Stadtbach, der sich so verführerisch durch die Parkanlage schlängelt. Und das, obwohl das Baden im Eisbach – wie auch in den anderen Gewässern des Englischen Gartens – verboten ist.

Denn: "Beim Schwimmen im Eisbach droht Lebensgefahr, da es sich um ein besonders reißendes Gewässer mit mehreren Schwellen, unkalkulierbaren Unterströmungen und kleinen Wasserfällen handelt", erklärt eine Sprecherin der für den Englischen Garten zuständigen Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Nur halten wollen sich an das Verbot die wenigsten.

Parkaufseher sollen Einhaltung des Badeverbots kontrollieren

Auch nicht ein Student aus dem Raum Stuttgart, der am letzten Juniwochenende mit seinen Freunden im Englischen Garten war. Gemeinsam gingen sie ins Wasser, doch irgendwann verlor die Gruppe den 26-Jährigen aus den Augen. Trotz Suchmaßnahmen mit Tauchern, Booten und sogar einem Hubschrauber blieb er eine Woche verschwunden. Dann fanden Passanten seine Leiche. Was bleibt, ist die Frage, wie verhindert werden kann, dass so viele Menschen trotz der Gefahren in den Eisbach gehen, damit sich ein solcher Unfall nicht wiederholt?

Die Sprecherin der Bayerischen Schlösserverwaltung verweist darauf, dass vor Ort im Englischen Garten durch mehrfache Beschilderung in Worten und durch Piktogramme auf das Badeverbot sowie die drohende Lebensgefahr hingewiesen werde. Diese würden regelmäßig kontrolliert und auf gute Sichtbarkeit geprüft. "Diverse Not-Ausstiegshilfen, zum Beispiel an der sogenannten 'Dianabadschwelle', werden ebenfalls regelmäßig gepflegt und gewartet", erklärt sie.

Zudem würden in den "besucherstarken Bereichen" der Parkanlage Parkaufseher eingesetzt, welche die Besucher auf die Einhaltung der Parkanlagenverordnung hinweisen. Diese seien in der Sommersaison täglich im Einsatz. "Die Bayerische Schlösserverwaltung nimmt die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher stets sehr ernst", betont die Sprecherin.

Keine Strafen bei Verstößen gegen das Badeverbot

Die Polizei hingegen kann bei Verstößen gegen das Badeverbot nur wenig ausrichten. Für die Kontrollen zur Einhaltung der Parkanlagenverordnung sei der Sicherheitsdienst der Bayerischen Schlösserverwaltung zuständig, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage. "Als Polizei leisten wir nur Amtshilfe, wenn sie angefragt wird." Sanktionierbar sei ein Verstoß gegen das Badeverbot nicht.

Sowohl Polizei als auch die Schlösserverwaltung appellieren daher an die Eigenverantwortung jeder einzelnen Person, "verantwortungsbewusst zu handeln und sich vor potenziellen Gefahren zu schützen". Damit sich solche tödlichen Unfälle wie der des 26-jährigen Studenten künftig nicht wiederholen.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Anfrage an die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
  • Schriftliche Anfrage an das Polizeipräsidium München
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