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München: Jens Lehmann erneut vor dem Landgericht im Herbst


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Zweite Runde im Kettensägenprozess
Jens Lehmann im Herbst erneut vor Gericht


28.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Jens LehmannVergrößern des Bildes
Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann sieht sich als Opfer von falscher Verdächtigung und Rufmord. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa)

Der Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann wurde 2023 vom Amtsgericht Starnberg zu einem hohen Geldbetrag verurteilt. Bald steht er erneut vor Gericht.

Weil der Ex-Nationalspieler Jens Lehmann mit einer Kettensäge in die Garage seines Nachbarn am Starnberger See eingedrungen und dort Dachbalken angesägt haben soll, wurde er vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 420.000 Euro verurteilt. Sowohl Lehmanns Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Im Herbst wird der Fußballprofi erneut vor Gericht stehen.

Vier Termine seien für das Berufungsverfahren angesetzt, bestätigt eine Sprecherin des Landgerichts München II auf Anfrage von t-online. Prozessauftakt ist Freitag, der 27. September. Der letzte der vier Verhandlungstage ist für den 11. Oktober angesetzt.

Lehmann wurde zu einer Geldstrafe von 420.000 Euro verurteilt

Die Staatsanwaltschaft warf Lehmann beim Prozess in vergangenen Jahr vor, mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein und dort einen Dachbalken angesägt zu haben. Der ursprünglich auch noch angeklagte Vorwurf des Hausfriedensbruchs war fallen gelassen worden, nachdem der Nachbar einen entsprechenden Strafantrag zurückgenommen hatte.

Am 22. Dezember war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.

Verwendete Quellen
  • Anfrage beim Landgericht München II
  • Eigene Recherche
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