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München

Tierheim München: Misshandelte Hündin Bella muss zurück zur Halterin


Behördliche Anordnung entsetzt Tierheim
Misshandelte Hündin Bella muss zurück zu ihrer Halterin

Von t-online, cgo

22.05.2025 - 16:10 UhrLesedauer: 2 Min.
Als "Skelett mit Haut" bezeichneten die Tierretter damals die vollkommen abgemagerte Bella.Vergrößern des Bildes
Als "Skelett mit Haut" bezeichneten die Tierretter damals die vollkommen abgemagerte Bella. (Quelle: Tierheim München)
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Im Februar 2025 hatte das Münchner Tierheim eine stark unterernährte Hündin gerettet und bei sich aufgenommen. Nun soll das Tier zurück zu seiner Halterin.

Sie war bis auf die Knochen abgemagert, konnte sich kaum noch auf den Beinen halten – und wurde in letzter Minute gerettet. Doch jetzt muss die junge Hündin Bella auf richterliche Anordnung hin zurück in die Obhut der Frau, die sie beinahe verhungern ließ. Für das Münchner Tierheim ist der Fall einer der schlimmsten in seiner Geschichte.

Tierschützer fanden "Skelett mit Haut"

Im Februar 2025 hatte eine aufmerksame Passantin das Veterinäramt München-Land informiert: In Unterhaching sei eine auffallend abgemagerte Hündin gesichtet worden. Die alarmierten Behörden fanden eine sechs Monate alte Magyar-Vizsla-Hündin in einem dramatischen Zustand. Tierpfleger sprechen von einem "Skelett mit Haut". Das Tier lebte in einer ganz normalen Wohnung – betreut von einer Halterin, die sich uneinsichtig zeigte.

Ihre Aussagen reichten von: "Die Rasse sieht halt so aus" bis hin zu "Ich wollte, dass sie klein bleibt". Einen Tierarzt hatte die Frau offenbar nie aufgesucht. Das Veterinäramt schritt ein – Bella wurde sofort in die Obhut des Tierheims München gebracht.

Monatelange Pflege – und große Fortschritte

Im Tierheim startete ein Wettlauf gegen die Zeit. Die unterernährte Hündin wurde in eine Pflegestelle verlegt, rund um die Uhr betreut und schrittweise aufgepäppelt. Nach wenigen Wochen war die einst gekrümmte Hündin schmerzfrei, voller Energie – und wuchs zu einer gesunden, lebensfrohen Junghündin heran. Mitte Mai wog Bella mit 20 Kilo doppelt so viel, wie bei ihrer Ankunft.

Eigentlich sollte sie dauerhaft bei ihrer Pflegemutter bleiben, doch dann kam der Rückschlag: Eine richterliche Anordnung verpflichtete das Tierheim, die Hündin an ihre ursprüngliche Besitzerin zurückzugeben – eine Frau mit Gehbehinderung, die bereits mehrfach im Tierheim erschienen war, ohne die Situation nachvollziehen zu können.

Für das Tierheim ist die Entscheidung laut eigener Aussage ein Schock. Sämtliche Versuche, juristisch gegen die Herausgabe vorzugehen, scheiterten. Die Sorge ist groß: "Wir rechnen mit erneuter Abmagerung, Vernachlässigung, gesundheitlichem Leiden oder auch gefährlichen Unfällen", heißt es aus dem Tierheim. Die Rückgabe sei ein Rückschritt – nicht nur für das Tierwohl, sondern auch für alle, die sich tagtäglich für den Schutz von Tieren einsetzen.

Appell an die Öffentlichkeit

Der Tierschutzverein München will mit dem Fall wachrütteln – und appelliert an alle Münchner, Missstände umgehend zu melden. "Wer wegschaut, riskiert Leben", so die Botschaft. Gleichzeitig fordern die Verantwortlichen eine bessere rechtliche Absicherung für beschlagnahmte Tiere – damit gerettete Tiere nicht erneut in die Hände ihrer früheren Halterinnen oder Halter zurückmüssen.

Ob Bella noch einmal gerettet werden kann, bleibt zunächst ungewiss. Das Tierheim hofft, dass das Amtsgericht seine Entscheidung überdenkt – oder dass im Ernstfall erneut rechtzeitig gehandelt werden kann.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung Tierheim München, 22. Mai 2025
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