Wolfsstreit in Bayern Agrarministerin Kaniber kritisiert Berliner Wolfsstrategie scharf

In Bayerns Alpen sorgen sich Bauern um ihre Tiere. Agrarministerin Kaniber fordert rasche Lösungen vom Bund – doch Berlin zögert bei der Wolfsfrage.
Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber hat am Sonntag die Wolfsstrategie des Bundesumweltministeriums kritisiert und eine schnelle Neubewertung gefordert. Hintergrund ist eine Einschätzung aus Berlin, wonach der Erhaltungszustand von Wölfen bislang nur im Nordwesten Deutschlands günstig sei. In Bayern erschwert das die gezielte Bejagung des Tieres.
Kaniber fordert eine rasche und bundeseinheitliche Regelung. Länder bräuchten klare Vorgaben, um Schäden für Landwirte zu verhindern. Der Wolf halte sich nicht an Landesgrenzen, deshalb müsse der Schutz von Weidetieren einheitlich geregelt werden. Bayerns Bauern dürften gegenüber norddeutschen Landwirten nicht benachteiligt werden, so die CSU-Ministerin.
Herdenschutz in bayerischen Alpen besonders schwierig
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) meldete zuletzt deutschlandweit 209 Wolfsrudel. Etwa 1.600 einzelne Tiere leben derzeit in bestätigten Territorien. In Bayern registrierte das Landesamt für Umwelt standorttreue Wölfe in 13 Gebieten. Laut Bund Naturschutz existieren im Freistaat derzeit neun Rudel. Herdenschutz sei insbesondere in Bayerns Alpenregion schwierig, so Kaniber.
Der Bayerische Bauernverband (BBV) fordert ebenfalls eine rasche Nachmeldung für die Alpenregion und verlangt vom Bund klare Aussagen zur Wolfsbewertung. BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler kündigte an, das vehement einzufordern, um Weidetierhalter in Bayerns Bergregionen zu unterstützen.
Wolf soll ins Bundesjagdrecht aufgenommen werden
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hatte bereits angekündigt, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufnehmen zu wollen. Kaniber fordert nun vom Bundesumweltministerium umgehend Schritte, um dies zu ermöglichen.
CSU und Freie Wähler verlangen bereits länger eine vereinfachte Wolfsjagd. Naturschützer hingegen bestehen auf Einzelfallprüfungen. Abschüsse sollten nur als letzte Maßnahme bei tatsächlicher Gefahr für Tiere oder Menschen erlaubt werden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa