Angeblicher Badewannen-Mord Justizopfer Genditzki sollen Haftkosten erlassen werden

Das Justizministerium will Manfred Genditzki 50.000 Euro von seiner Haftentschädigung abziehen. Ein Unding finden die Grünen und stellen einen Antrag im Landtag – mit Erfolg.
Der bayerische Landtag will dem Justizopfer Manfred Genditzki die Kosten für Kost und Logis im Gefängnis erlassen. Der Justizausschuss stimmte einem entsprechenden Antrag der Grünen am Donnerstag einstimmig zu.
Genditzki saß 13 Jahre unschuldig wegen des sogenannten Badewannen-Mords in Haft. Ihm steht eine Entschädigung zu, von der das Justizministerium ursprünglich 50.000 Euro für Unterkunft und Verpflegung abziehen wollte. Der Ausschuss sprach sich nun dafür aus, darauf zu verzichten und Genditzki stattdessen einen Vergleich anzubieten.
- Der Fall Genditzki: Der lange Weg vom Gefängnis bis zum Freispruch
"Der fatale Schuldspruch im Strafprozess um den sogenannten Badewannen-Mordfall war einer der größten Justizfehler in der Geschichte der bayerischen Justiz", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Toni Schuberl. Dass Genditzki "für die 13 Jahre, die er unschuldig im Gefängnis saß, auch noch Kost und Logis selbst tragen soll, wäre einfach nur zynisch gewesen".
Vermeintlicher Mord war ein Unfall
Nach einem jahrelangen Kampf für seine Rehabilitierung war Genditzki im Juli 2023 freigesprochen worden. Der Vorwurf, 2008 eine Seniorin in Rottach-Egern in ihrer Badewanne ertränkt zu haben, erwies sich als unbegründet. Neue Gutachten zeigten, dass die Frau bei einem Unfall starb. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte in dem Wiederaufnahmeverfahren Freispruch gefordert. Genditzki selbst sagte nach dem Freispruch: "Ich werde keine Freudensprünge machen. Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg."
Seine Anwältin Regina Rick begrüßte den Vorstoß der Grünen. Sie betonte jedoch, dass die Klage im Entschädigungsverfahren nicht nur die Haftkosten betreffe, sondern auch die Anrechnung der in Haft erzielten Einkünfte von 50.000 Euro. Zudem fordert Genditzki in einem Amtshaftungsverfahren am Landgericht München I mindestens 750.000 Euro Schmerzensgeld. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
- Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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