Der Fall Manfred Genditzki Der lange Weg vom Gefängnis bis zum Freispruch
Manfred Genditzki saß 13 Jahre lang zu Unrecht in Haft. Jetzt will er den Freistaat verklagen. Doch wie geriet er überhaupt in das Visier der Ermittler?
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, bekannt auch unter dem Namen "Badewannen-Mord": Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war Manfred Genditzki im Juli vergangenen Jahres von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern am Tegernsee eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess nach Genditzkis Kampf durch alle Instanzen hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.
Was war passiert? Im Jahr 2010 wurde der heute 62-Jährige wegen Mordes schuldig gesprochen. Der Bundesgerichtshof hob damals das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf – und verwies den Fall zurück an das Landgericht München II. Auch in zweiter Instanz war die Kammer davon überzeugt, dass Genditzki im Oktober 2008 die Rentnerin Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern in ihrer Badewanne ertränkt haben soll. 2012 ist Manfred Genditzki dann vor dem Landgericht München II wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Badewannen-Mord: Manfred Genditzki saß 13 Jahre unschuldig im Gefängnis
Der Hausmeister hatte sich jahrelang um die alte Frau gekümmert, für sie eingekauft und mit ihr Kaffee getrunken. Am Tag der Tat soll er ihr erst mit einem stumpfen Gegenstand zweimal auf den Kopf geschlagen und sie dann in der Badewanne ertränkt haben – so schilderte es die Staatsanwaltschaft. Als Motiv vermutete sie, dass Lieselotte Kortüm entdeckt habe, dass Genditzki sie bestohlen habe.
Als sich im Verlauf der ersten Verhandlung herausstellte, dass bei der Rentnerin kein Geld fehlte, schwenkte die Staatsanwaltschaft um. Fortan argumentierte sie, der Hausmeister habe die Seniorin im Streit geschlagen – und sie danach aus Angst vor Konsequenzen getötet.
Nach Freispruch: Genditzki fordert 750.00 Euro vom Freistaat
Der frühere Hausmeister und enge Vertraute der 87-Jährigen hatte die Tat stets bestritten. Schon vor, aber auch in den Jahren nach seiner Verurteilung wurden zunehmend Zweifel an Genditzkis Schuld laut. Im Juni 2019 reicht seine Anwältin Regina Rick einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bei Gericht ein. Sie stützte sich dabei vor allem auf ein neues Gutachten zum Todeszeitpunkt der Rentnerin sowie auf eine Computersimulation, die beweisen sollte, dass ihr Tod auch die Folge eines Sturzes gewesen sein könnte.
Das Landgericht München I lehnte den Wiederaufnahmeantrag im Dezember 2020 zunächst ab, woraufhin Rick Beschwerde beim Oberlandesgericht München (OLG) einlegte – mit Erfolg. Nach einer Voruntersuchung am 12. August 2022 die Entscheidung: Der Wiederaufnahmeantrag wurde begründet; eine neue Hauptverhandlung angesetzt. Manfred Genditzki wurde im Juli 2023 vor dem Landgericht München I schließlich von dem Vorwurf des Mordes freigesprochen. Nach 13 Jahren, 23 Wochen und 6 Tagen im Gefängnis war er endlich wieder frei.
"Ich werde keine Freudensprünge machen", sagte Genditzki nach seinem Freispruch. "Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg." Stattdessen verklagt der 62-Jährige nun den Freistaat. Er fordert mindestens 750.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I sagte.
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