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München

München: Abschiebeflüge in 2025 kosteten über 1,3 Mio. €


Teure Charterflüge
Abschiebungen ab München kosteten bis zu 98.000 € pro Person

Von t-online, seh

30.05.2025 - 15:23 UhrLesedauer: 2 Min.
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Sammelabschiebung mit Charterflug vom Flughafen München im Jahr 2018 (Archivbild): Auch im ersten Quartal 2025 wurde mit gecharterten Flugzeugen abgeschoben. (Quelle: IMAGO/Michael Trammer)
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Elf Abschiebeflüge starteten Anfang 2025 vom Flughafen München. Manche kosteten mehrere Hunderttausend Euro. Ein Flug nach Somalia sticht besonders hervor.

Im ersten Quartal 2025 starteten vom Flughafen München insgesamt elf Sammelabschiebeflüge. Eine Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage einer Abgeordneten der Fraktion Die Linke offenbart nun: Die Gesamtkosten für die eingesetzten Fluggeräte bei Abschiebungen vom Flughafen München im ersten Quartal beliefen sich auf rund 1,38 Millionen Euro – im Schnitt also etwa 5.600 Euro pro abgeschobene Person.

Charterflüge besonders teuer

Die teuerste Maßnahme betraf am 6. März die Abschiebung von drei Personen nach Somalia. Begleitet wurde der Flug von insgesamt elf Bundespolizisten. Der Flug kostete knapp 294.000 Euro – umgerechnet also fast 98.000 Euro pro Person. Die hohen Kosten erklären sich unter anderem durch die angespannte Sicherheitslage im Zielstaat, wie das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen auf Anfrage von t-online mitteilt. Hohe Versicherungskosten und eine große Zahl an Sicherheitsbegleitungen sind die Konsequenzen.

Bei allen elf Flügen von München aus handelte es sich um sogenannte Sammelcharter – also eigens organisierte Flüge, bei denen mehrere Personen gleichzeitig abgeschoben werden. Diese Flüge sind in der Regel, aufgrund des höheren Organisationsaufwandes, deutlich teurer als Abschiebungen mit Linienmaschinen.

Besonders kostspielig werden die Flüge, wenn die Anzahl der abgeschobenen Personen niedrig oder die Zielländer weit entfernt sind, wie die Auflistung zeigt. So lagen die Kosten für einen Flug nach Nigeria inklusive Weiterflug nach Ghana am 22. Januar bei 375.110 Euro.

Deutlich günstiger war dagegen ein Flug ab München nach Rumänien am 13. März:
17 Personen wurden dabei für rund 59.000 Euro Flugkosten abgeschoben, was etwa 3.500 Euro pro Kopf entspricht.

Zahl von Begleitbeamten schwankt

Wie viele Beamte eine Abschiebung begleiten, entscheidet die Bundespolizei im Einzelfall. Maßgeblich ist dabei die Einschätzung des Sicherheitsrisikos. Bei Rückführungen in Länder mit angespannter Sicherheitslage – wie etwa Somalia – sind deutlich mehr Einsatzkräfte notwendig.

Auch individuelle Faktoren wie die erwartete Kooperationsbereitschaft der betroffenen Personen, medizinische Anforderungen oder sprachliche Barrieren fließen in die Personalplanung ein. So kann die Zahl der Begleitpersonen von Flug zu Flug stark schwanken – im ersten Quartal 2025 lagen die Einsatzzahlen bei Flügen ab München zwischen 16 und 102 Beamten pro Flug.

Grenzschutzagentur Frontex unterstützt Abschiebungen

Sieben der elf Flüge wurden durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex mitfinanziert, die Kosten für die übrigen vier Flüge wurden vollständig von Deutschland getragen.

Frontex unterstützt Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Abschiebungen – sowohl operativ als auch finanziell. Bei sogenannten "Joint Return Operations" koordiniert Frontex gemeinsame Charterflüge mehrerer EU-Staaten oder beteiligt sich an der Finanzierung von nationalen Rückführungen. Frontex stellt dann Personal zur Verfügung, refinanziert die Flugkosten und dokumentiert die Abläufe, wie auf der Website der Agentur beschrieben wird.

Abschiebungen ab München häufig nach Osteuropa

Insgesamt sechs von elf Abschiebeflügen hatten Destinationen in Südost- oder Osteuropa. Ziele waren unter anderem Albanien, Kosovo, Rumänien, Moldau, Bulgarien und Kroatien. Diese Staaten gelten als "sichere Herkunftsländer" und werden daher regelmäßig angesteuert.

Die Nähe und gute Flugverbindungen machen osteuropäische Länder zu häufigen Abschiebezielen – mit vergleichsweise niedrigeren Kosten pro Abschiebung im Gegensatz zu weiter entfernten Destinationen wie Somalia oder Nigeria.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen vom 30. Mai 2025
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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