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München

Flughafen München: Mann klaut für 15 Euro und muss wohl ins Gefängnis


Wegen 15 Euro
Mann klaut am Flughafen – und wandert wohl ins Gefängnis

Von t-online
31.01.2025 - 19:01 UhrLesedauer: 1 Min.
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Ein Airbus der Condor am Münchner Flughafen (Archivbild): Einen Diebstahl dort bezahlt ein Mann wohl mit seiner Freiheit. (Quelle: IMAGO/Manfred Segerer/imago)
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Am Münchner Flughafen wird ein Langfinger erwischt. Obwohl der Mann nur Waren im Wert von 15 Euro geklaut haben soll, muss er deshalb ins Gefängnis.

Ein 45-jähriger Mann muss wohl für ein Jahr ins Gefängnis, nachdem er in einem Supermarkt am Flughafen München Lebensmittel im Wert von rund 15 Euro gestohlen hatte. Das Amtsgericht Landshut begründete das Urteil mit zahlreichen Vorstrafen und einer offenen Bewährung, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Diebstahl mit Folgen

Im Juli des vergangenen Jahres hatte der Mann, der zum Tatzeitpunkt obdachlos war, Waren in eine Stofftasche gepackt und das Geschäft ohne zu bezahlen verlassen. Dabei wurde er erwischt.

Als die Polizei eintraf, kam es zu einer Auseinandersetzung: Laut den Beamten leistete der Angeklagte Widerstand und beleidigte sie. In der Verhandlung bestritt er diesen Teil der Vorwürfe, gestand jedoch den Diebstahl ein, berichtet das Blatt weiter.

Der Mann sei zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen, außerdem sei bei ihm ein Drogenproblem bekannt, heißt es in dem Bericht weiter.

Lange Vorstrafenliste

Das Gericht verurteilte den Mann demnach dennoch zur Haftstrafe, insbesondere vor dem Hintergrund seiner umfangreichen Vorstrafenliste. Die Richterin betonte, dass der 45-Jährige bereits 24 Einträge im Bundeszentralregister habe. Die Delikte reichen von Diebstahl über gefährliche Körperverletzung bis zu schwerem Raub und einem Verstoß gegen das Waffengesetz.

Angesichts dieser Vorgeschichte sah das Gericht keinen Spielraum für eine mildere Strafe. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf sieben Monate sowie die Aufhebung des Haftbefehls, so die "Süddeutsche Zeitung". Am Ende entschied das Gericht auf eine einjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • sueddeutsche.de: "Wegen 15 Euro ins Gefängnis" vom 31. Januar 2025
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