Urteil am Landgericht "Kettensägen"-Prozess: Lehmann muss 135.000 Euro zahlen
Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat – und urteilt deutlich schneller als geplant.
Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat das Landgericht München II den Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt. Es verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs.
Dachbalken mit Kettensäge angesägt
Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt. Außerdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben. Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht ein.
Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.
Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt. Im zweiten Prozess ging es nun milder für den früheren Fußball-Star aus.
- Nachrichtenagentur dpa