Selbstbestimmungsgesetz Monika Gruber findet "Gender-Schmarrn" frauenverachtend
Ein Bericht in der "Tagesschau" löst eine breite Gender-Diskussion aus. Jetzt schaltet sich auch die bayerische Kabarettistin Monika Gruber ein.
Die Debatte um einen heiß diskutierten Beitrag der "Tagesschau" geht in die nächste Runde. Jetzt mischt sich auch die Kabarettistin Monika Gruber aus dem oberbayerischen Landkreis Erding ein. In einem Instagram-Video vom Mittwoch meldet sie sich zu Wort: "Bisher habe ich nichts gesagt zu diesem Wahnsinn, dass die 'Tagesschau' den Begriff 'Mutter' aus dem Wortschatz verbannen und durch 'gebärende' oder 'entbindende Person' ersetzen möchte, weil ich das für einen Aprilscherz gehalten habe", sagt die 51-Jährige. "Ich frage mich, wann mehr Leute erkennen werden, dass dieser ganze Gender-Schmarrn zutiefst frauenverachtend ist."
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Am vergangenen Freitag berichtete die Nachrichtensendung über einen Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz, das der Bund bald beschließen will. Das Gesetz soll die Rechte von transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Menschen stärken. In der Berichterstattung vermied die "Tagesschau" den Begriff "Mutter" und ersetzte ihn mit "entbindende" oder "gebärende Person". Dadurch entbrannte die Debatte. Die "Bild"-Zeitung berichtete als erstes Medium darüber.
"Tagesschau" korrigierte Berichterstattung nachträglich
Die "Tagesschau" erklärte in der Zwischenzeit, dass es zu keinem Zeitpunkt die Anweisung oder den Entschluss gegeben habe, das Wort "Mutter" nicht mehr zu verwenden. Eine Sprecherin des Norddeutschen Rundfunks, der für die Nachrichtensendung mitverantwortlich ist, sagte: "Das Bemühen um eine diskriminierungsfreie Sprache bedeutet für die 'Tagesschau' nicht, dass Begriffe wie 'Mutter' generell ausgetauscht werden." Trotzdem wurde der entsprechende Text wegen der "Irritation" geändert.
Auslöser der Debatte ist das Transsexuellengesetz, das mittlerweile mehr als 40 Jahre alt ist und mehrmals vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Für eine Namensänderung sind bislang unter anderem zwei psychologische Gutachten und ein Amtsgerichtsentscheid nötig. Das Verfahren ist oft langwierig und kostet mehrere Tausend Euro. Die Ampelkoalition will dieses Verfahren vereinfachen und deshalb das Selbstbestimmungsgesetz einführen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) brachten dazu bereits einen Gesetzesvorschlag ein.
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Auch dazu äußert sich Monika Gruber: "Ich bin mir ziemlich sicher, dass die rot-grüne Mischpoke in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Gesetzesentwurf durchwinken wird." Aussagen wie diese werden auch in der rechten Szene verbreitet. Gesetze durchlaufen in Deutschland drei Lesungen im Bundestag, die Detailarbeit findet in Ausschüssen statt und der Bundesrat muss Gesetzen schließlich zustimmen.
Viele Eckpunkte des Gesetzesvorschlags stehen offenbar bereits fest, wie der "Tagesspiegel" berichtet. Eine Namensänderung soll künftig ohne Gutachten ab 18 Jahren möglich sein, mit Einverständnis der Eltern bereits ab 14 Jahren. Unter 14 Jahren ist eine Änderung lediglich durch die Eltern möglich. Der Name dürfe allerdings nur einmal im Jahr geändert werden.
- tagesspiegel.de: "Regierung einigt sich bei vereinfachter Änderung des Geschlechtseintrags"
- bild.de: "Tagesschau streicht das Wort "Mutter"