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München

Alfons Schuhbeck: Was erwartet den Starkoch nun nach dem Urteil?


Mehr als drei Jahre Haft
Das erwartet Schuhbeck nach dem Urteil

Von t-online, ads

Aktualisiert am 27.10.2022Lesedauer: 2 Min.
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Alfons Schuhbeck: So enttäuscht zeigen sich seine Anwälte nach der Urteilsverkündung. (Quelle: Reuters) (Quelle: reuters)

Vier Jahre Haft waren gefordert, für mehr als drei Jahre muss Alfons Schuhbeck nun ins Gefängnis. Wie geht es jetzt für ihn weiter?

Starkoch Alfons Schuhbeck soll ins Gefängnis: Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist er am Nachmittag vor dem Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden und muss eine Millionensumme zurückzahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Haft für den Starkoch gefordert, seine Anwälte plädierten für eine Bewährungsstrafe. Letztere galt bereits im Voraus als höchst unwahrscheinlich, da das Gericht Schuhbeck vorwarf, mehr als eine Million Euro hinterzogen zu haben. Was kommt nun auf den 73-Jährigen zu?

Schuhbeck wird wohl das gleiche Schicksal erwarten, das bereits seinen Freund Uli Hoeneß ereilt hatte: ein Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech. Dort landen dem Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern zufolge Menschen, die das erste Mal eine Haftstrafe antreten, wenn sie mehr als neun Monate absitzen müssen.

Schuhbeck muss jedoch erst dann ins Gefängnis, wenn das Urteil rechtskräftig ist: Vorher haben seine Anwälte noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Revision einzulegen. Sie haben angekündigt, das Urteil zunächst zu prüfen.

Sollte Schuhbeck die Strafe annehmen, dürfte er in wenigen Wochen im Gefängnis sitzen – geht er in die Revision, entscheidet vermutlich irgendwann im nächsten Jahr der Bundesgerichtshof. Hoeneß hatte seinerzeit auf eine Revision verzichtet und seine Haft rund 15 Monate nach dem Urteilsspruch angetreten.

Schuhbeck muss wahrscheinlich in Hoeneß-Knast

In der JVA Landsberg am Lech waren schon etliche Prominente inhaftiert: Neben Hoeneß etwa Oetker-Entführer Dieter Zlof und sogar Adolf Hitler.

Für bayrische Häftlinge gilt zudem Arbeitspflicht. Sie müssen nach dem Bayrischen Strafvollzugsgesetz "ihren Fähigkeiten angemessene Arbeit oder arbeitstherapeutische Beschäftigung ausüben". Dementsprechend könnte Schuhbeck wohl als Gefängniskoch anheuern – er ist aber aufgrund seines Alters von der Pflicht befreit.

Was genau Schuhbeck in Haft erwarten wird, hängt von seinem persönlichen Vollzugsplan ab: Dort werden nach der Untersuchung eines Häftlings "vollzugliche, pädagogische und sozialpädagogische sowie therapeutische Maßnahmen" festgelegt und dann jedes Jahr neu angepasst, heißt es im Strafvollzugsgesetz.

Schuhbeck stand seit Wochen vor dem Landgericht München I, weil er mithilfe von Computerprogrammen seine Einnahmen manipuliert hat. Die Anwälte des 73-Jährigen ihre Forderung nach einer Bewährungsstrafe unter anderem mit dem Geständnis begründet, das ihr Mandant abgelegt hatte, aber auch mit dessen Lebensleistung. Diese dürfte nun massiv beschädigt sein.

Verwendete Quellen
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