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München

Alfons Schuhbeck: Starkoch muss drei Jahre in Haft


"Hohe kriminelle Energie"
Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Von t-online, fas, ads

Aktualisiert am 27.10.2022Lesedauer: 4 Min.
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Alfons Schuhbeck: So enttäuscht zeigen sich seine Anwälte nach der Urteilsverkündung. (Quelle: reuters)

Die Entscheidung ist gefallen: Wegen Steuerhinterziehung muss Starkoch Alfons Schuhbeck für mehr als drei Jahre ins Gefängnis.

Er habe Angst vor dem Gefängnis, hatte Alfons Schuhbeck vor Gericht gesagt – jetzt werden seine Befürchtungen wahr: Das Landgericht München I verurteilte ihn am Donnerstagnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Er muss außerdem eine Millionensumme von gut 1,2 Millionen Euro zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haft von vier Jahren und zwei Monaten für den 73-Jährigen gefordert, seine Anwälte wollten Bewährung. Bei dem Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert – er wurde wegen Beihilfe tatsächlich zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Schuhbeck war angeklagt, weil er Steuern in Höhe von 2,3 Millionen Euro hinterzogen haben soll. Am zweiten von insgesamt vier Prozesstagen hatte Schuhbeck gestanden, Rechnungen in seinen Münchner Restaurants gefälscht und so weniger Steuern als fällig gezahlt zu haben.

Richterin sieht "hohe kriminelle Energie" bei Starkoch

Richterin Andrea Wagner sagte, das Gericht habe eine "hohe kriminelle Energie" bei Schuhbeck feststellen müssen. Es handle sich anders als von der Verteidigung ursprünglich dargestellt nicht um einen für die Gastronomie typischen Fall: Während andere Wirte einfach Geld aus der Kasse nehmen, habe er sich ein Computerprogramm schreiben lassen, um unerkannt die Kassen manipulieren zu können. "Deswegen war unseres Erachtens in der Gesamtschau nichts anderes möglich, als eine Haftstrafe auszusprechen", so die Richterin.

Neben seinem hohen Alter von 73 Jahren habe Schuhbeck nur sein Geständnis strafmildernd einbringen können. Die Richterin kritisierte insbesondere, dass Schuhbeck keinerlei Schadenswiedergutmachung betrieben und lediglich einmalig 150 Euro bezahlt habe, was angesichts der Höhe der ihm vorgeworfenen Steuerschulden ein geringer Betrag ist.

Schuhbeck: "Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe"

"Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe", sagte Schuhbeck bei seinem letzten Wort vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wiedergutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Zuvor hatten sich auch Mitarbeiter Schuhbecks in einem Brief an das Gericht gewandt, das diesen auch verlesen hatte.

Streitpunkt in der Verhandlung war letztlich, wie viel Steuern Schuhbeck hinterzogen hatte: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen zwei Münchner Restaurants über mehrere Jahre etwa fünf Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen hat. Dadurch entstand eine Steuerschuld von 2,3 Millionen Euro.

Schuhbeck-Prozess: Investor sollte Steuerschulden bezahlen

Interessant war die Summe vor allem deshalb, weil für hinterzogene Steuern von mehr als einer Million Euro grundsätzlich Freiheitsstrafen ohne Bewährung vorgeschrieben sind. Schuhbecks Verteidigung hatte erklärt, dass die angesetzte Summe zu hoch sei – was jedoch tatsächlich zutreffe, das könne Schuhbeck nicht rekonstruieren.

Bis kurz vor der Urteilsverkündung hatten Schuhbecks Anwälte versucht, einen Investor zu erreichen, der eigentlich versprochen hatte, die millionenschwere Wiedergutmachung des Schadens für Schuhbeck zu übernehmen – eine Tatsache, die sich positiv auf die Strafzumessung hätte auswirken können. Doch das Geld kam nicht an.

Die Richterin sagte, Schuhbeck hätte es auch frei gestanden, ein paar tausend Euro zu zahlen: Wer wie Schuhbeck 15 Stunden am Tag arbeite, werde auch entsprechend Geld verdienen.

Revision? Verteidiger wollen Urteil prüfen

Kurz vor den Plädoyers hatte Schuhbeck eine Erklärung verlesen, wonach er seine Verteidiger bat, den Zweifeln an den Berechnungen der Staatsanwaltschaft nicht mehr nachzugehen. In seinem Vortrag verwies sein Anwalt Sascha König dennoch darauf, dass die Staatsanwaltschaft einzelne Schätzungen mit ungeklärten Fragezeichen vorgebracht habe. König teilte die Erwartung der Staatsanwaltschaft nicht und plädierte gegen eine Haftstrafe.

Schuhbecks Verteidiger wollten "das Urteil nun prüfen und mit dem Mandanten in den kommenden Tagen besprechen, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen." Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, die Anklagebehörde wolle nun zunächst abwarten, was die Verteidiger machen und dann über mögliche eigene Rechtsmittel entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft ist für die Vollstreckung des Urteils zuständig. Behördensprecherin Anne Leiding sagte, dass Schuhbeck erst im Fall einer Rechtskraft ins Gefängnis müsse.

Prozess gegen Alfons Schuhbeck in München: BR reagierte schon

Im bisher letzten prominenten Steuerfall in München war der damalige Präsident des FC Bayern München 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Hoeneß akzeptierte damals das Urteil kurz nach der Verkündung und musste seine Haftstrafe wenige Wochen später antreten. Schuhbeck muss nun binnen einer Woche entscheiden, ob er in die Revision vor den Bundesgerichtshof geht oder es wie Hoeneß macht.

Schuhbeck war bereits im Jahr 1994 zu einer Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Bekanntheit erlangte er mit mehreren Kochsendungen im Bayerischen Rundfunk und ZDF. Außerdem kocht er seit rund 30 Jahren für den FC Bayern München.

Der BR hat seine Sendungen nach dem Geständnis vor Kurzem vorerst aus dem Programm gestrichen. Schuhbecks Freund Uli Hoeneß, der 2014 wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis musste, wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er hatte fast 30 Millionen Euro Steuern hinterzogen.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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