Richterin verliest Schriftstück Brief von Mitarbeiterin rührt Schuhbeck
Mit einem Brief überrascht die Richterin im Prozess gegen Alfons Schuhbeck. Eine Mitarbeiterin will den Starkoch in ein besseres Licht rücken.
Die Mittagspause im letzten Tag des Schuhbeck-Prozesses endet ungewöhnlich. Richterin Andrea Wagner ruft eine Zuschauerin in den hinteren Reihen des Gerichtssaals auf. Die Frau springt auf, ist aufgeregt, will etwas sagen. Aber: "Wir sind nicht beim Fernsehgericht", sagt Wagner. "Die Zuseher sind Zuseher, keine Redner." Um dann zu erklären, warum sie die Frau aufgerufen hatte: "Sie haben einen Brief geschrieben", erklärt sie.
Und da Schuhbeck in den vergangenen Wochen ein wenig "wie der böse Rowdy" gewirkt habe, wolle sie diesen nun vorlesen. Denn anders als viele andere Briefe, die sie erhalten habe und die anonym geblieben waren, sei dieser Brief Schuhbeck gegenüber sehr wohlwollend gewesen. Der 73-Jährige lächelt leicht, als der Brief tatsächlich verlesen wird.
Schuhbeck gerührt: Zeugin bittet Gericht um mildes Urteil
"Unser Chef, unser Alfons" nennt die Mitarbeiterin den Fernsehkoch. Ja, er sei oft ein harter Hund, heißt es in dem Brief. Das sei aber auch nötig, schließlich stehe der Name Schuhbeck für Qualität. Und zugleich habe Schuhbeck mit den Mitarbeitern eine "Engelsgeduld" gehabt, um Arbeitsprozesse zu verbessern. Sie bittet das Gericht daher um ein mildes Urteil.
- Mehr als drei Jahre Haft: Das erwartet Schuhbeck nach dem Urteil
Dass am Donnerstag wie geplant das Urteil gegen den Starkoch fallen könnte, stand zeitweise infrage. Schuhbeck war wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagt. Am zweiten Prozesstag hatte der Starkoch bereits ein erstes Geständnis abgelegt – daher stellte sich am Ende lediglich noch die Frage, ob er mit einer Geldstrafe davonkommen könne.
Anstelle der Plädoyers startete der Prozesstag mit der Befragung eines Sommeliers aus dem Restaurant "Südtiroler Stuben". Der Zeuge berichtete vor dem Landgericht München I von den Vorgängen beim Bezahlen und Bonieren von Rechnungen. Wenn es ans Bezahlen gegangen sei, sei er mit einer Zwischenrechnung an den Tisch gegangen.
Nach dem Bezahlvorgang sei die Rechnung dann abgeschlossen worden. Besondere Gäste und Stammkunden hätten bis zu 30 Prozent Rabatt erhalten. Die Vorsitzende Richterin nannte das Verfahren ungewöhnlich, da die Summen der Zwischenrechnung noch storniert werden könnten.
Schuhbeck hinterzog wohl sogar vier Millionen Euro an Steuern
Die Staatsanwaltschaft warf Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Zunächst war es um mindestens 2,3 Millionen Euro an Steuern gegangen, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll. Am letzten Prozesstag präzisierte die Staatsanwaltschaft: Es sollen wohl sogar vier Millionen Euro gewesen sein.
Und so schloss sich die Richterin am Ende des Prozesses eher den Forderungen der Staatsanwaltschaft an: Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Rund 1,2 Millionen Euro muss er zurückzahlen. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
- Material der Nachrichtenagentur dpa
- Reporter vor Ort