Bayerische Verfassung Grüne wollen Altersgrenze für Ministerpräsidenten kippen

Seit wenigen Tagen dürfte Katharina Schulze Ministerpräsidentin werden – sie hat das Mindestalter erreicht. Dennoch will sie der Altersgrenze an den Kragen.
Kurz nach ihrem 40. Geburtstag unternimmt Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze einen neuen Anlauf, die Altersgrenze für das Ministerpräsidentenamt in Bayern zu streichen. Und das, obwohl ihr persönlich diese Grenze nun gar nicht mehr im Weg stehen würde.
"Ob jemand ein guter Politiker oder eine gute Politikerin ist, hängt ja nicht vom Alter ab, sondern ob diese Person bereit ist, Verantwortung zu übernehmen", sagte Schulze in München. Zudem müsse man Ideen haben, wie man mit den Menschen zusammen die Zukunft gestalten könne und wie Bayern in 10 bis 20 Jahren aussehen solle und was man dafür jetzt tun müsse, argumentierte sie.
Bislang sieht die Bayerische Verfassung für das Amt des Ministerpräsidenten ein Mindestalter von 40 Jahren vor. "Wählbar ist jeder wahlberechtigte Bayer, der das 40. Lebensjahr vollendet hat", heißt es dort. Für den Bundeskanzler oder auch den französischen Präsidenten gibt es eine solche Altersgrenze nicht – für diese und andere Ämter gilt lediglich die Volljährigkeit als Voraussetzung.
CSU sagte bisher immer Nein
Die CSU hat alle Anläufe, die Altersgrenze für das Ministerpräsidentenamt in Bayern zu streichen, in der Vergangenheit abgeblockt. Viele Grüne hatten dies auch als Versuch gesehen, eine Ministerpräsidenten-Kandidatur Schulzes zu verhindern. So kam es auch nie vor einer Landtagswahl zu einem großen TV-Duell zwischen Schulze und Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Inzwischen würde die Altersgrenze Schulze nicht mehr im Wege stehen: Vor wenigen Tagen feierte die Grünen-Fraktionschefin ihren 40. Geburtstag.
Dennoch nun der neue Anlauf, die Verfassung zu ändern. "Gute Politik ist keine Frage des Alters", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, den die Grünen erneut in den Landtag einbringen wollen. Um die Altersgrenze zu kippen, müsste es am Ende einen Volksentscheid geben. Zuvor bräuchte es aber erst einmal eine Zweidrittelmehrheit im Landtag – also auch das Ja der CSU.
- Nachrichtenagentur dpa