München Einreise aus Großbritannien: PCR-Test für Bayern notwendig
Wegen der erneuten Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet gilt für Menschen, die aus der Region nach Bayern einreisen, eine verschärfte Testregel. "Für Einreisende aus Virusvariantengebieten reicht nach der bayerischen Allgemeinverfügung als Testnachweis ein bloßer negativer Antigentest nicht mehr aus", erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Sonntagabend. Sie müssten sich zusätzlich bei oder unverzüglich nach der Einreise mittels PCR-Test testen lassen und bräuchten einen entsprechenden Testnachweis.
Für Einreisende mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Bayern würden zusätzlich weitere solche Testungen an Tag 5 und Tag 13 der Quarantäne angeordnet. Diese Verschärfung galt den Angaben zufolge bislang nur bei Einreisen aus Südafrika und den dort angrenzenden Ländern. Sie werde nunmehr auf alle Virusvariantengebiete, also auch auf Einreisende aus Großbritannien, ausgedehnt.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, teilte der dpa am Sonntagabend mit: "Die deutschen Corona-Maßnahmen werden immer absurder. Reisende aus Großbritannien müssen in Bayern einen PCR-Tests vorlegen. Besucher aus den Niederlanden, dürfen ohne Tests auf Weihnachtsmärkten feiern. Gleichzeitig ruft der nordrhein-westfälische Ministerpräsident zu schärferen Beschränkungen auf."
Noch am Sonntag wurden laut Ministerium bereits mehr als 1500 Passagiere aus dem Vereinigten Königreich an den bayerischen Flughäfen München und Memmingen erwartet. Für diese Passagiere wurde bereits vorsorglich eine entsprechende Testung angeordnet, um Isolationsmaßnahmen sofort einleiten zu können.
Großbritannien wird an diesem Montag wieder als Virusvariantengebiet eingestuft. Die Regelung soll um Mitternacht in Kraft treten. Grund ist die massive Ausbreitung der Corona-Virusvariante Omikron auf der Insel. Ein Virusvariantengebiet ist die höchste Corona-Risikokategorie. Die Einreise aus solchen Gebieten nach Deutschland ist nur unter starken Einschränkungen möglich.
Fluggesellschaften dürfen nun im Wesentlichen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen von Großbritannien nach Deutschland befördern. Es handelt sich aber nicht um ein Flugverbot. Die Regel gilt auch für den Bahn- oder Schiffsverkehr.
Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht - auch für Geimpfte und Genesene. Sie kann nicht durch negative Tests verkürzt werden.