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München: Stadt verbietet das Surfen im Eisbach bis auf Weiteres


Nach tödlichem Unfall
Stadt verbietet das Surfen im Eisbach bis auf Weiteres


24.04.2025Lesedauer: 2 Min.
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Die Welle E1 neben dem Haus der Kunst ist nach dem tödlichen Unfall einer Surferin gesperrt. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON/imago)
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Nach dem tödlichen Unfall einer Surferin an der Eisbachwelle zieht die Stadt München nun Konsequenzen: Das Surfen ist dort bis auf Weiteres verboten.

Die Eisbachwelle neben dem Haus der Kunst im Englischen Garten ist ein beliebter Treffpunkt für Surfer. Profis sowie Anfänger tummeln sich hier Tag und Nacht. Eine Allgemeinverfügung der Stadt München vom 28. Mai 2010 hat den Sportlern bislang erlaubt, mit ihren Brettern auf der Welle zu surfen. Doch jetzt greift die Stadt härter durch. Weil eine 33-jährige Surferin nach einem Unfall vergangenen Mittwoch nun verstorben ist, verbietet die Stadt das Surfen bis auf Weiteres.

Surfen "bis 50 Meter nördlich der Prinzregentenbrücke" verboten

"Das Befahren des Eisbachs mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (insbesondere Surfbretter) im Bereich der Eisbachwelle am Haus der Kunst von der Prinzregentenbrücke bis 50 Meter nördlich der Prinzregentenbrücke in der Landeshauptstadt München ist bis auf Weiteres verboten", heißt es in einer neuen Allgemeinverfügung der Stadt vom 23. April. Die Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2010 wird somit "mit sofortiger Wirkung widerrufen".

Damit wird das zuvor bereits von der Feuerwehr ausgesprochene Verbot auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Ein Verstoß werde mit bis zu 50.000 Euro geahndet, sagte eine Sprecherin des Referats für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.

Surfverbot auf den Wellen E1 und E2

Surfer, die alternativ auf die kleine Eisbachwelle E2 ausweichen wollen, könnten auch hier ein Problem bekommen. Der Abschnitt mit der Dianabadschwelle liegt nämlich, anders als die Eisbachwelle E1, nicht in städtischer Hand. Stattdessen gehört sie zum Verantwortungsbereich der Bayerischen Schlösserverwaltung. Die äußert sich auf Anfrage von t-online nach dem Tod der Surferin wie folgt: "Das Baden und Surfen ist im gesamten von der Bayerischen Schlösserverwaltung betreuten Bereich des Englischen Gartens aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt."

Ein Sprecher weist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Fassung der Parkanlagenverordnung hin, in der unter Punkt 14 aufgeführt wird, dass "das Einbringen und Benutzen von Booten und Surfbrettern in Gewässern" verboten ist. "Beim Schwimmen im Eisbach droht Lebensgefahr, da es sich um ein besonders reißendes Gewässer mit mehreren Schwellen, unkalkulierbaren Unterströmungen und kleinen Wasserfällen handelt, bei denen auch gute Schwimmer unter Wasser gezogen werden können", teilt ein Sprecher weiter mit.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Anfrage an die Stadt München am 24. April 2025
  • Schriftliche Anfrage an die Bayerische Schlösserverwaltung am 24. April 2025
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