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München

Herrsching: Lebenslange Haft nach Mord an Ex-Rolls-Royce-Designer


Bluttat am Ammersee
Lebenslange Haft nach Mord an Ex-Rolls-Royce-Designer

Von dpa, t-online, osf

01.08.2025 - 18:59 UhrLesedauer: 2 Min.
Der verurteilte Nikola Z. (Archivbild): Nach dem Urteil hat er wenig Aussicht auf eine zukünftige Haftentlassung.Vergrößern des Bildes
Der verurteilte Nikola Z. (Archivbild): Nach dem Urteil hat er wenig Aussicht auf eine zukünftige Haftentlassung. (Quelle: Patrik Stäbler)
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Durch einen Überfall versucht ein Mann, an Geld zu kommen. Dabei tötet er einen Rentner brutal. Nun ist das Urteil gefallen.

Ein 23-Jähriger ist für den Mord an einem Rentner in Herrsching am Ammersee zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Serbe den 74-Jährigen in dessen Wohnhaus mit mindestens 13 Messerstichen tötete. Die Große Strafkammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest, wie das Gericht mitteilte. Eine Entlassung nach 15 Jahren Haft ist damit nahezu ausgeschlossen. Das Opfer war der ehemalige Chefdesigner von Rolls-Royce.

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Der Täter handelte laut Gericht aus Habgier. Er reiste einen Monat vor der Tat im Juli 2024 aus finanziellen Nöten aus Serbien ein. Sein Ziel war, durch Straftaten in Deutschland an Geld zu kommen. In Herrsching kundschaftete er demnach das Haus seines späteren Opfers aus und buchte ein Hotelzimmer. In einem Supermarkt habe er die Tatwerkzeuge gekauft: zwei Messer mit einer Klingenlänge von 10,5 und 18 Zentimetern, Gummihandschuhe und zwei Paar Schnürsenkel zum Fesseln.

Gericht spricht von "absolutem Vernichtungswillen"

Der Mann drang laut Gericht schließlich in das Haus ein, nachdem er mehrfach geklingelt und Kabel von Überwachungskameras durchtrennt hatte. Er plante eine sogenannte "Home Invasion" und wusste, dass sich zwei Bewohner im Haus befanden. Als der Senior die Tür öffnete, stach der Täter mit großer Wucht auf ihn ein. Der Angeklagte habe mit "Tötungsabsicht" und "absolutem Vernichtungswillen" gehandelt, so das Gericht.

Die Witwe des Opfers schilderte im Prozess, dass ihr in einer Zehntelsekunde klar gewesen sei, dass das das Ende von allem sei. Sie konnte durch die Terrassentür zu einem Nachbarn fliehen. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Täter geplant, sie in seine Gewalt zu bringen und das Haus nach Wertgegenständen und Bargeld zu durchsuchen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Gericht erkannte neben der Habgier auch die Ermöglichungsabsicht als Mordmerkmal an. Diese liegt vor, wenn jemand tötet, um eine andere Straftat leichter begehen zu können. Das Mordmerkmal der Heimtücke lehnte das Schwurgericht ab.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, während die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe forderte. Das Urteil wegen Mordes und versuchten schweren Raubes ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Vorherige t-online-Berichterstattung
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