Gericht entscheidet Hier darf im Englischen Garten gekifft werden

Teilsieg für Cannabis-Raucher: In einem Teil des Englischen Gartens ist der Konsum jetzt erlaubt. Im anderen Teil drohen weiter Bußgelder.
Im nördlichen Teil des Englischen Gartens in München darf ab sofort gekifft werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) setzte am Montag das dort geltende Verbot in einem Eilverfahren aus. Für den Parkteil südlich des Mittleren Rings, den Hofgarten und den Finanzgarten bestätigte das Gericht hingegen die bestehenden Beschränkungen.
Die Entscheidung geht auf einen Eilantrag zweier Münchner Umland-Bewohner zurück, die gegen das pauschale Cannabis-Verbot in den staatlichen Parkanlagen vorgegangen waren. Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen hatte nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes des Bundes den Konsum in ihren Anlagen grundsätzlich untersagt.
Ihre Entscheidung begründeten die Richter mit rechtlichen Unsicherheiten, die erst im Hauptverfahren geklärt werden müssen. Zentral sei die Frage, ob Länder überhaupt berechtigt sind, den Cannabis-Konsum auf bestimmten öffentlichen Flächen zu verbieten, nachdem der Bund eine Teillegalisierung beschlossen hat.
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Auch die gesundheitlichen Risiken des Passivkonsums von Cannabis im Freien seien wissenschaftlich noch nicht ausreichend untersucht, stellte das Gericht fest. Diese offenen Fragen verhinderten eine abschließende Bewertung in dem beschleunigten Eilverfahren.
Richter schauten sich Nutzung des Englischen Gartens an
Bei ihrer Entscheidung berücksichtigten die Richter auch, wie der Englische Garten überhaupt genutzt wird: Weil der nördliche Teil deutlich weitläufiger und allgemein auch weniger genutzt werde, könne hier von einer Belästigung der Allgemeinheit durch den Cannabisgeruch nicht die Rede sein, so die Richter. Im südlichen Teil des Englischen Gartens sei die Situation dagegen ganz anders: Dort sei der Andrang groß, zudem greife dort auch das bundesweit geltende Konsumverbot in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Der Freistaat Bayern hatte das generelle Kiff-Verbot im Englischen Garten mit dem Schutz von Nichtrauchern begründet, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Die Antragsteller hatten dagegen eine Ungleichbehandlung gegenüber Tabakkonsumenten kritisiert – und auch bezweifelt, ob der Freistaat überhaupt strengere Regeln erlassen durfte als der Bund.
Das Urteil ist unanfechtbar und gilt bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
- Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, 29.07.2025