Verfassungsgericht prüft Software Klage: Verstößt die bayerische Polizei gegen Grundrechte?

Bayerns Polizei nutzt eine umstrittene Software, um massenhaft Informationen zu prüfen. Datenschützer halten das für illegal – und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht.
Die in Bayern eingesetzte Polizei-Software der US-Firma Palantir steht nun vor einer rechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat gemeinsam mit weiteren Beteiligten Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz der Software "verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform" (VeRA) eingelegt. Das teilte der Verein mit.
Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die massenhafte Auswertung personenbezogener Daten gegen Grundrechte verstoße – insbesondere gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" über den Vorgang berichtet.
Gericht hatte bereits Vorgaben gemacht
Bereits Anfang 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil zur Nutzung ähnlicher Systeme in Hessen und Hamburg enge Grenzen für den Einsatz solcher Analyse-Software definiert. Damals war VeRA in Bayern noch nicht im Einsatz – inzwischen arbeitet die Polizei seit rund einem Jahr mit dem System.
Die GFF wirft dem Freistaat nun vor, sich nicht an die Vorgaben des Gerichts zu halten. Es fehle an wirksamer Kontrolle und an Schutzmechanismen gegen Fehler des Programms. "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten", sagte Franziska Görlitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.
Zugriff auf Millionen Datensätze
Die Polizei nutzt "VeRA", um große Datenmengen aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen. Dabei werden nur Informationen verwendet, die der Polizei bereits vorliegen – allerdings nicht nur zu Verdächtigen, sondern auch zu Zeugen, Opfern oder Auskunftspersonen.
Nach Angaben des Bayerischen Landeskriminalamts kommt VeRA ausschließlich bei schwerer und schwerster Kriminalität zum Einsatz. Dazu zählen unter anderem Terrorismus, organisierter Drogenhandel, bandenmäßiger Telefonbetrug sowie Sexualdelikte und Kinderpornografie.
Etwa 200 speziell geschulte Polizistinnen und Polizisten in Bayern haben Zugriff auf das System. Die Polizei sieht darin ein "ideales Werkzeug" zur Gefahrenabwehr.
Bundesweiter Streit über Palantir-Software
Auch andere Bundesländer beschäftigen sich mit dem möglichen Einsatz der Software. Auf Bundesebene hatten CDU und CSU zuletzt eine Einführung gefordert – im Bundestag konnte sich die Union damit allerdings nicht durchsetzen. Damals war sie noch in der Opposition.
Ob die Software in Bayern weiterhin genutzt werden darf, muss nun Karlsruhe entscheiden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte auch Signalwirkung für andere Bundesländer haben.
- Nachrichtenagentur dpa
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