Streitthema trotz Teil-Legalisierung Genehmigung von Cannabis-Clubs: Vier Klageverfahren in Bayern

In Bayern laufen derzeit vier Klagen gegen Auflagen und Ablehnungen von Cannabis-Vereinigungen. Nur acht Clubs wurden bisher genehmigt.
Rund ein Jahr nach der Legalisierung von Cannabis-Clubs in Deutschland bleibt deren Gründung in Bayern weiterhin ein Streitthema. Derzeit laufen im Freistaat vier Klageverfahren, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Verfahren liegen beim Verwaltungsgericht München.
In drei Fällen fechten die Kläger demnach Auflagen zu bereits erteilten Genehmigungen an, in einem Fall geht es um die vollständige Ablehnung eines Antrags, wie ein Sprecher des Gerichts erklärte. Darüber hinaus befasst sich auch das Verwaltungsgericht Würzburg mit einem Verfahren. Dort richtet sich eine Anbauvereinigung gegen Auflagen, obwohl das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Genehmigung grundsätzlich erteilt hat.
Nach Angaben des LGL wurden in Bayern bislang acht Anbauvereinigungen zugelassen. Zwei Anträge wurden abgelehnt, 19 befinden sich noch in Bearbeitung. Zwölf weitere Anträge wurden von den Antragstellenden zurückgezogen.
Bundesweit fast 300 Cannabis-Clubs genehmigt
Mit der Teil-Legalisierung des Cannabis-Konsums hatte die damalige Ampel-Koalition im Juli 2024 die Möglichkeit geschaffen, sogenannte Cannabis-Clubs zu gründen. Diese dürfen unter strengen Auflagen und staatlich kontrolliert Cannabis anbauen und an Mitglieder abgeben.
Bundesweit wurden laut einer Recherche der Deutschen Presse-Agentur bei den zuständigen Landesbehörden bisher 293 Anbauvereinigungen genehmigt. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen mit 83 genehmigten Clubs, gefolgt von Niedersachsen mit 55. Am wenigsten Zulassungen gibt es bislang im Saarland (0), Mecklenburg-Vorpommern (3), Thüringen (6), Berlin (7) und Schleswig-Holstein (9).
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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