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München

Bayern erhöht Löhne für Häftlinge nach Gerichtsurteil deutlich


Nach Klage aus Gefängnis
Bayern hebt Löhne für Häftlinge deutlich an

Von t-online, dpa
05.06.2025 - 11:15 UhrLesedauer: 2 Min.
Schreinerei in HaftanstaltVergrößern des Bildes
Ein Mann arbeitet in einer Haftanstalt (Symbolbild): Im Freistaat werden Gefangene künftig besser bezahlt. (Quelle: Armin Weigel/Archiv/dpa)
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Bislang bekamen Gefangene in Bayern nur rund zwei Euro pro Stunde – zu wenig, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Nun erhöht der Freistaat die Vergütung.

Wer in einem bayerischen Gefängnis arbeitet, soll ab dem 1. Juli mehr Geld pro Stunde bekommen: 3,37 Euro statt wie bisher 2,02 Euro. Der Landtag will in dieser Woche eine entsprechende Gesetzesänderung beschließen, die Zustimmung gilt als Formsache. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2023. Die Richter hatten entschieden, dass Mini-Löhne von rund zwei Euro verfassungswidrig sind.

Mit der Erhöhung folgt Bayern nun der Vorgabe, den Lohn an das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung zu koppeln. Künftig erhalten Strafgefangene 15 Prozent dieses Durchschnittslohns – bislang waren es 9 Prozent.

Arbeiten hinter Gittern: keine freiwillige Entscheidung

In Bayern gilt für Strafgefangene eine Arbeitspflicht. Rund 10.000 Inhaftierte leben derzeit im Freistaat, viele von ihnen sind in eigenen Betrieben der Justizvollzugsanstalten tätig: in Schreinereien, Wäschereien, Schlossereien, Druckereien oder Nähereien. Manche Produkte wie Hausschuhe oder Küchenutensilien werden auch im Online-Handel angeboten.

Ziel sei nicht die Gewinnerzielung, betonte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: "Arbeit von Gefangenen dient allein dem Ziel der Resozialisierung. Es geht nicht darum, Gewinn zu erzielen."

Kosten für den Staat bleiben hoch

Tatsächlich decken die Einnahmen nur einen Bruchteil der Gefängniskosten. Laut Justizministerium standen 661,5 Millionen Euro Ausgaben im Jahr 2024 nur 34,3 Millionen Euro an Einnahmen aus Arbeitsbetrieben gegenüber – das sind etwa fünf Prozent. In den letzten zehn Jahren flossen zudem 45,5 Millionen Euro in Neubauten, Sanierungen und Maschinen für die Gefangenenbetriebe.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Lohnerhöhung verpflichtet die Bundesländer, ihre Gesetze bis spätestens Ende Juni 2025 anzupassen – eine rückwirkende Vergütung verlangt es aber nicht. Die Regelung betrifft alle Länder, denn fast überall besteht Arbeitspflicht für Strafgefangene. Geklagt hatten zwei Häftlinge aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, die gegen ihre niedrige Entlohnung vorgegangen waren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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