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München

Mindestpreise für Uber und Co. in München: Stadtrat fordert Kompromiss


"Preiskorridor" statt Mindestgebühr
Münchner Stadtrat Gradl fordert Kompromiss bei Fahrdienstpreisen

  • Olaf Kern
InterviewVon Simon Ehmann, Olaf Kern

28.07.2025 - 15:53 UhrLesedauer: 3 Min.
Stadtrat Nikolaus Gradl (Fraktionslos) im Gespräch mit t-online: Er spricht sich für klare Regeln bei Fahrdienst-Plattformen wie Uber und Bolt aus – bei der Abstimmung am Mittwoch will er trotzdem einen Änderungseintrag einbringen.Vergrößern des Bildes
Stadtrat Nikolaus Gradl (Fraktionslos) im Gespräch mit t-online: Er spricht sich für klare Regeln bei Fahrdienst-Plattformen wie Uber und Bolt aus – bei der Abstimmung am Mittwoch will er trotzdem einen Änderungseintrag einbringen. (Quelle: Simon Ehmann)
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München will Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber beschließen. Vor der Entscheidung wächst der Protest – Stadtrat Nikolaus Gradl bringt einen Kompromiss ins Spiel.

Die Stadt München will Fahrdienste wie Uber und Bolt künftig stärker regulieren – mit festen Mindestpreisen, ähnlich wie beim Taxitarif. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) wirft den Plattformen seit Längerem vor, systematisch gegen das Personenbeförderungsgesetz sowie arbeits- und sozialrechtliche Pflichten zu verstoßen.

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Geplant ist ein Mindestpreis mit einer Grundgebühr von 5,42 Euro und einem Kilometerpreis von 2,60 Euro. Die Vollversammlung des Stadtrats will am Mittwoch (30.8.), über die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Plattform-Fahrdienste wie Uber und Bolt entscheiden – ein Modell, das bundesweit Signalwirkung hätte.

Stadtrat Nikolaus Gradl, der kürzlich aus der SPD/Volt-Fraktion ausgetreten ist, erklärt im Gespräch mit t-online, worum es bei dem Vorstoß geht und worauf man bei einer Regulierung seiner Meinung nach achten sollte.

t-online: Es steht die Entscheidung an, ob es Mindestpreise für Mietwagenunternehmen geben soll, die wie Taxiunternehmen arbeiten. Sie haben sich bereits dafür ausgesprochen – bleiben Sie bei Ihrer Meinung?

Nikolaus Gradl: Ich halte es für richtig, dass diese eingeführt werden, weil es sonst zu Lohndumping kommt – das sehen wir heute schon. Viele dieser Mietwagenfirmen sind gar nicht in München ansässig, sondern kommen aus Miesbach, Augsburg oder Landsberg, wo das Lohnniveau teils niedriger ist. Die fahren frühmorgens leer in die Stadt, machen hier tagsüber ihr Geschäft und umgehen so die lokalen Standards. Es gibt zudem Beispiele, wo Kommunen versuchen, Uber oder Bolt zu überprüfen, und sich dann herausstellt, dass Sozialabgaben nicht gezahlt werden. Oft arbeiten die Fahrer scheinbar selbstständig, hoffen auf 40 Euro die Stunde und landen real bei acht – das entspricht nicht dem Mindestlohn. Wenn Behörden dann genauer hinschauen, zieht das Unternehmen samt Fahrzeugen einfach in einen anderen Zuständigkeitsbereich weiter.

Uber sagt, sie verpflichten ihre Subunternehmer zur Einhaltung von Sozialstandards. Sehen Sie das auch so?

Ich habe mich intensiv mit dem Thema beschäftigt und kenne auch jemanden, der selbst ein Uber-Unternehmen gegründet hat. In der Praxis wird die Verantwortung in der Einhaltung der deutschen Gesetze einfach weitergereicht.

Wenn Mietwagen mindestens 90 Prozent des Taxipreises kosten, wird es für viele Kunden teurer.

Man kann ja über die Höhe des Mindestpreises noch mal reden – das ist nur ein Vorschlag des Kreisverwaltungsreferats. Ich finde es grundsätzlich gut, dass es Plattformen wie Uber gibt, gerade international. In Ländern wie den USA ist Uber oft sicherer als ein Taxi. Aber weil diese Plattformen die Preise nach Nachfrage gestalten, kann es auch mal doppelt so teuer wie ein Taxi werden. Deshalb wäre ein Preiskorridor sinnvoll – etwa zwischen 50 und 200 Prozent des Taxipreises. Zu diesem Ansatz wird es am Mittwoch vermutlich eine Diskussion im Münchner Stadtrat geben.

Treibt man Kunden so nicht zurück ins eigene Auto und schafft letztlich mehr Verkehr in der Innenstadt?

Das denke ich nicht. Studien aus San Francisco zeigen sogar, dass durch günstige Angebote wie Uber der Verkehr in der Innenstadt eher zugenommen hat – gerade weil man sich das teure Parken spart. Ein Uber ersetzt also nicht zwingend ein eigenes Auto, sondern schafft zusätzlichen Verkehr.

Wie kann die Stadt München rechtlich überhaupt einen Mindestpreis für Mietwagen festlegen?

Durch neue Regelungen im Personenbeförderungsrecht. Klar ist: Das ist zunächst juristisches Neuland, absolute Rechtssicherheit gibt es bislang nicht. München geht da voran, und wenn das hier durchgeht, werden andere Städte wahrscheinlich folgen. Es hat also auch eine gewisse Signalwirkung.

Fahrdienstleister haben angekündigt, rechtlich gegen die Mindestpreisregelung vorzugehen – mit Verweis auf ihre Niederlassungs- und Berufsfreiheit. Wie begegnen Sie dem?

Wenn unsere Fachjuristen das vorschlagen, gehe ich davon aus, dass es Bestand hat – auch vor Gericht. Interessant ist ja, dass Plattformen das Mietwagenprivileg nutzen, obwohl es ursprünglich für etwas ganz anderes gedacht war – nämlich für Fahrten, die man vorher bucht, nicht für ständiges Bereitstehen wie beim Taxi. Vielleicht braucht es eine dritte Kategorie im Personenbeförderungsrecht: das Plattformgeschäft. Für mich sind zwei Punkte zentral: Es dürfen keine leeren Fahrzeuge hunderte Kilometer durch Bayern fahren, und der Mindestlohn muss eingehalten werden.

Herr Gradl, vielen Dank für das Gespräch.

Verwendete Quellen
  • Interview mit Nikolaus Gradl
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