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München

München Marathon 2025: Findet er statt? Streit geht vor Gericht


Streit um Vergabe
Findet der München Marathon 2025 überhaupt statt?


04.04.2025 - 14:21 UhrLesedauer: 3 Min.
Läufer beim München Marathon 2023 (Archivbild): Die Vergabe des Events für die Jahre 2025 und 2026 wird zum Fall für die Justiz.Vergrößern des Bildes
Läufer beim München Marathon 2023 (Archivbild): Die Vergabe des Events für die Jahre 2025 und 2026 wird zum Fall für die Justiz. (Quelle: IMAGO/B. Lindenthaler)
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Der Streit um die Ausrichtung des Marathons in München geht in die nächste Runde. Ein Gerichtsverfahren soll nun endgültig Klarheit schaffen. Steht der Lauf auf der Kippe?

Wer richtet den diesjährigen München Marathon aus? Diese Frage ist auch rund ein halbes Jahr vor dem geplanten Termin am 12. Oktober nicht endgültig geklärt. Zwar hat die Laufstatt Event gGmbH Anfang Februar vom Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) den Zuschlag bekommen und bereits die Anmeldung für das Event geöffnet. Doch der bisherige Ausrichter, die München Marathon GmbH, will sich nach wie vor nicht mit der Entscheidung abfinden.

In einem Post auf Social Media wirft sie dem KVR nun vor, sich bei der Zulassung einer neuen und bislang unbekannten Veranstalterin nicht an die eigenen Ausschreibungsbedingungen und Veranstaltungsrichtlinien gehalten zu haben. Daher gehe man davon aus, dass die Auswahlentscheidung rechtswidrig sei und bei einem Eilverfahren vor dem Münchner Verwaltungsgericht am 16. April aufgehoben werde, heißt es.

Ex-Veranstalter zweifelt Auswahlentscheidung an

Maximilian Schmid, Anwalt der München Marathon GmbH, erklärt in der Stellungnahme: "Das KVR begründet seine Auswahlentscheidung damit, dass das Streckenkonzept der zugelassenen Mitbewerberin verkehrsverträglicher sei." Darauf komme es nach den eigenen Richtlinien und Ausschreibungsbedingungen aber gar nicht an.

Darüber hinaus würde ein eingeholtes Verkehrsgutachten zeigen, dass das Konzept der Laufstatt Event gGmbH zu einer Vollsperrung von Großteilen der Innenstadt führe. Außerdem sei der Ablauf des Verwaltungsverfahrens "einseitig zu Lasten der München Marathon GmbH geführt worden", sagte der Rechtsanwalt. Eine vollständige Akteneinsicht verweigere das KVR bis heute.

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Tatsächlich zeigt der Blick in die öffentlich einsehbare Auflistung der Voraussetzungen für die Durchführung von Marathonläufen in München, dass vor allem das Verkehrskonzept entscheidend für die Vergabe ist. Auf Nachfrage erklärte das KVR, dass bei Anträgen mehrerer Bewerber – wie im aktuellen Fall – ein Auswahlverfahren durchgeführt werde.

Dabei seien den Veranstaltungsrichtlinien und der Rechtsgrundlage entsprechend ausschließlich verkehrliche Kriterien anzuwenden. Im Rahmen der Gesamtabwägung habe man festgestellt, dass das vorgelegte Konzept der Laufstatt Event gGmbH die wenigsten Beeinträchtigungen des Verkehrs mit sich bringe. "Daher wurde diese Veranstalterin ausgewählt." Der München Marathon GmbH habe man die Akteneinsicht im gesetzlichen Umfang unter Berücksichtigung der Geheimhaltungspflicht gewährt.

Auch dritte Bewerberin leitet rechtliche Schritte ein

Vor der München Marathon GmbH hatte bereits die Munich Athletic GmbH als dritte Bewerberin im Bunde rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des KVR angekündigt und eingeleitet. Diese war eigens für die Ausrichtung des Marathons aus der Leichtathletikgemeinschaft (LG) der Stadtwerke München ausgegründet worden. Ziel sei es, "Rechtssicherheit für kommende Ausschreibungen zu erhalten", gab das Unternehmen in einer Mitteilung Ende Februar bekannt.

Das KVR hatte der Munich Athletics GmbH im vergangenen August zunächst eine mündliche Absichtserklärung zur Durchführung des Marathons erteilt. Dann sei es "plötzlich zu einer Kehrtwende" und der Vergabe an die Lauftstatt Event gGmbH gekommen. Jacob Minah, Präsident der LG Stadtwerke München, erklärte: "Wir respektieren selbstverständlich die ordnungsgemäße Arbeit der zuständigen Verwaltung, sehen aber erhebliche Diskrepanzen zwischen den Auswahlkriterien und der tatsächlichen Entscheidung."

Konkret argumentierte das KVR, dass die Munich Athletics GmbH, die ein Zwei-Runden-Rennen durch den Englischen Garten veranstalten wollte, keine Zustimmung für die Nutzung von der zuständigen Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung vorlegen konnte. Dies sei aus den eingereichten Unterlagen zunächst nicht ersichtlich gewesen.

Somit habe die Munich Athletics GmbH die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt und sei daher bei der Vergabe nicht mehr berücksichtigt worden. Die Munich Athletics GmbH sprach wiederum von einer "vermeintlich fehlenden Zustimmung zur Nutzung des Englischen Gartens" und verwies darauf, eine Erlaubnis der Bayerischen Staatsregierung vorgelegt zu haben.

Veranstalter lässt sich von Verfahren nicht verunsichern

Gänzlich unbeeindruckt von dem ganzen Hin und Her um die Vergabe des Marathons zeigt sich indes die Laufstatt Event gGmbH. Zwar sei ihnen bekannt, dass in diesem Zusammenhang ein juristisches Verfahren gegen die Landeshauptstadt anhängig ist, teilten die Verantwortlichen mit. Dieser Umstand ändere aber nichts an dem Vertrauen in die Rechtssicherheit der Entscheidung.

Die Genehmigung zur Durchführung des Marathons sei "im Rahmen eines transparenten und fachlich fundierten Auswahlverfahrens" durch das KVR erteilt worden. Der entsprechende Bescheid liege der Lauftstatt Event gGmbH – als einzigem der drei Bewerber – schriftlich vor. "Der München Marathon findet wie geplant am 12. Oktober 2025 statt", heißt es. Auch im KVR geht man – unter Berufung auf diese Aussage – nicht davon aus, dass der Lauf auf der Kippe steht.

Verwendete Quellen
  • munich-athletics-gmbh.de: "KVR-Entscheidung"
  • stadt.muenchen.de: "Marathonläufe"
  • Pressemitteilung der Laufstatt Event gGmbH vom 01.04.2025
  • Schriftliche Anfrage an das Kreisverwaltungsreferat München

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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