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München | Neuer Prozess gegen Jens Lehmann nach Wiesn-Vorfall


Worum es diesmal geht
Jens Lehmann muss im April erneut vor Gericht

Von t-online, cgo

Aktualisiert am 24.03.2025Lesedauer: 2 Min.
Jens Lehmann vor Gericht (Archivbild): Dem Ex-Nationaltorwart droht erneut juristischer Ärger.Vergrößern des Bildes
Jens Lehmann vor Gericht (Archivbild): Dem Ex-Nationaltorwart droht einmal mehr juristischer Ärger. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)
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Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann muss sich einmal mehr vor Gericht verantworten. Diesmal geht es um eine Trunkenheitsfahrt nach dem Oktoberfest.

Rund ein halbes Jahr nach seiner Verurteilung wegen eines Vorfalls mit einer Kettensäge muss sich Jens Lehmann am 3. April ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. Diesmal ist der ehemalige National-Keeper wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vor dem Amtsgericht angeklagt.

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Laut Anklage soll Lehmann im vergangenen Jahr nach dem Münchner Oktoberfest alkoholisiert Auto gefahren sein. Weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl des Gerichts Münchens eingelegt hat, kommt es zum Prozess. Ursprünglich war eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen und der Entzug seines Führerscheins angeordnet worden.

Lehmann fühlt sich ungerecht behandelt

In einem Interview mit Welt-TV sprach Lehmann einige Monate nach der mutmaßlichen Tat von einem "Fehler". "Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt", sagte er. Er sei zwei Stunden nach dem Oktoberfestereignis gefahren und habe 0,7 Promille gehabt. "Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so", fügte er hinzu.

Lehmann wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er "total betrunken" gewesen sein soll. Dies sei "überhaupt nicht der Fall" gewesen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Die umfassende Strafakte des Ex-Keepers

Bereits im letzten Jahr wurde Lehmann in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung verurteilt. Er hatte auf einem Nachbargrundstück mit einer Kettensäge gewütet und die Garage seines Nachbarn angesägt. Daraufhin wurde er vom Gericht zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verdonnert. Außerdem soll der 55-Jährige laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben. Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht ein.

Doch damit nicht genug: Bereits am 22. Dezember 2023 war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.

Verwendete Quellen
  • Recherche der Redaktion
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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