Hintergründe zur Tat Herrmann: Tatverdächtiger konnte nicht abgeschoben werden
Bei dem mutmaßlichen Täter von München handelt es sich um einen afghanischen Asylbewerber. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, ausreisen musste er aber nicht.
Der junge Afghane, der in München mit seinem Auto in eine Menschenmenge gefahren ist, war nach Worten von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ein abgelehnter Asylbewerber.
Der Mann sei als Asylbewerber ins Land gekommen, sein Asylantrag sei aber "wohl" abgelehnt worden. Gleichzeitig sei festgestellt worden, "dass er eben im Moment nicht abgeschoben werden kann und er sich deshalb weiter in unserem Land aufhalten durfte".
Der Mann sei polizeibekannt gewesen. "Bislang haben wir die Erkenntnis, dass er mit Betäubungsmitteln und Ladendiebstählen aufgefallen ist, nach gegenwärtigem Ermittlungsstand aber bislang keinerlei Gewalttätigkeit erkennbar war", sagte Herrmann weiter. All dies werde aber derzeit ständig weiter überprüft.
Diese Angabe des Innenministers war vermutlich aber ungenau. Am frühen Abend teilte die Polizei in München mit, dass der Asylbewerber aus Ermittlungsverfahren polizeibekannt sei, in denen er aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit aber als Ladendetektiv als Zeuge geführt worden war.
Wohnhaft soll der Tatverdächtige in München sein, teilte die Polizei in München am Nachmittag mit. Eine Beteiligung weiterer Personen sei nach dem aktuellen Ermittlungsstand nicht bekannt.
Ende 2016 nach Deutschland gekommen
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur war der Tatverdächtige Ende 2016 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen und von einer Jugendhilfe-Einrichtung in Obhut genommen worden. Zuvor soll er sich in Italien aufgehalten haben. Wenige Wochen nach seiner Ankunft stellte der Jugendliche nach dpa-Informationen einen Asylantrag, der im September 2017 abgelehnt wurde. Dagegen klagte er – allerdings ohne Erfolg. Seit Herbst 2020 war er ausreisepflichtig.
Wer ausreisepflichtig ist, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden kann, erhält eine Duldung. Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand keine Ausweisdokumente hat, krank ist oder ein minderjähriges Kind hat, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Duldung ist immer befristet.
Hermann kritisiert Bundesregierung
Nach Polizeiangaben war der Mann mit seinem Auto an einem Polizeiwagen vorbei in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi gefahren und hatte so mindestens 28 Menschen verletzt, einige davon schwer. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach von einem mutmaßlichen Anschlag.
Herrmann kritisierte, dass bekanntermaßen seit Jahren – auch gegen seine langjährigen Forderungen – überhaupt nicht nach Afghanistan abgeschoben worden sei. Nur ein einziges Mal habe die Bundesregierung angeordnet, schwerste Straftäter abzuschieben. Ansonsten sei in Berlin bisher die Linie, dass nach Afghanistan nicht abgeschoben werden könne. Deshalb habe bei Tausenden von Afghanen mit abgelehntem Asylantrag bislang keine Abschiebung stattfinden können. Bei vielen seien die Anträge aber auch bewilligt worden.
- Nachrichtenagentur dpa