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München

München: Jens Lehmann legt Einspruch gegen Strafbefehl ein


Strafbefehl beantragt
Alkoholfahrt nach der Wiesn: Jens Lehmann droht Ärger

Von t-online, son

03.02.2025 - 17:12 UhrLesedauer: 2 Min.
Jens Lehmann vor Gericht (Archivbild): Dem Ex-Nationaltorwart droht erneut juristischer Ärger.Vergrößern des Bildes
Jens Lehmann vor Gericht (Archivbild): Der Ex-Nationaltorwart kann noch Einspruch einlegen. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)
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Nach der Wiesn fährt Jens Lehmann betrunken mit dem Auto. Unterwegs wird er von der Polizei angehalten. Seine Trunkenheitsfahrt könnte nun juristische Folgen haben.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat am Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls gegen Jens Lehmann wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr beantragt. Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart war im vergangenen September nach einem Besuch auf dem Oktoberfest betrunken am Steuer seines Autos erwischt worden. Zuvor war er der Polizei aufgrund seines "auffälligen Fahrverhaltens" in der Münchner Innenstadt aufgefallen und daraufhin kontrolliert worden.

Nach Angaben von Oberstaatsanwältin Anne Leiding sieht der Strafbefehl eine Ahndung mit einer Geldstrafe vor. Die von der Staatsanwaltschaft München I beantragte Einzelgeldstrafe für die Trunkenheitsfahrt betrage 80 Tagessätze, erklärte sie. Dabei sei die Ahndung aus dem Urteil des Landgerichts München II vom 27. September 2024 mit einzubeziehen gewesen. Damals hatte das Landgericht München II Lehmann zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt, weil dieser in der Garage seines Nachbarn einen Dachbalken mit einer Motorsäge angeschnitten hatte.

Lehmann kann noch Einspruch einlegen

Insgesamt sei nun eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von über 90 Tagessätzen gebildet worden. Diese würde – wie alle Geldstrafen ab 90 Tagessätzen – auch im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt, sofern der vom Amtsgericht erlassene Strafbefehl rechtskräftig wird. Die genaue Anzahl nannte Leiding nicht. Allerdings hat Lehmann bereits Einspruch eingelegt, wie Martin Swoboda, Pressesprecher des Amtsgerichts München, auf Nachfrage mitteilte.

Zur Höhe der Tagessätze machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben, "da diese Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse" des 55-Jährigen zulassen würden. Der Strafbefehl sieht zudem den Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Frist zur Wiedererteilung vor. Bedeutet laut Oberstaatsanwältin Leiding konkret: Lehmann hat derzeit keinen Führerschein und muss zunächst eine Frist abwarten, bevor er diesen neu beantragen kann.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 03.02.2025
  • Telefonat mit Oberstaatsanwältin Anne Leiding
  • Telefonat mit Martin Swoboda

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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