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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nach zu milder Strafe Staatsanwaltschaft und Feuerwehrmann legen Berufung ein
Ein betrunkener Feuerwehrmann wird wegen Vergewaltigung verurteilt. Doch weder er noch die Staatsanwaltschaft ist mit der Strafe zufrieden – sie legen Berufung ein.
Im Dezember vergangenen Jahres ist vor dem Münchner Amtsgericht ein Fall verhandelt worden, der viel Aufsehen erregt hat: Ein Feuerwehrmann hat eine Frau vergewaltigt und wird verhältnismäßig mild bestraft, damit er seinen Beamtenstatus nicht verliert. Medienberichten zufolge wurde der Feuerwehrmann nur zu einer Strafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt
Die Staatsanwaltschaft München I hatte ursprünglich eineinhalb Jahre auf Bewährung für den Mann gefordert. Zum Hintergrund: Ab einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr geht der Beamtenstatus verloren. Dessen war sich offenbar auch der Angeklagte bewusst, weshalb er laut der "tz" auch keinen Hehl daraus gemacht hatte, dass er genau das vermeiden wolle – mit Erfolg.
Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe
Auf Anfrage von t-online teilt Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I, mit: "Die Staatsanwaltschaft München I hat in dieser Sache Berufung eingelegt. Wir sind der Ansicht, dass die Strafe höher hätte ausfallen müsse, weshalb wir 1 Jahr 6 Monate zur Bewährung beantragt hatten."
Maßgebliche strafschärfende Umstände seien nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die "massiven Folgen für die Geschädigte und der mit dem Tatablauf einhergehende besondere Vertrauensbruch". Strafmildernd sei aber zu berücksichtigen, dass der Täter alkoholbedingt enthemmt war und die Tat bereits knapp drei Jahre zurückliege. "Wir werden sehen, wie das Berufungsgericht entscheidet."
Feuerwehrmann hofft auf Freispruch
Ebenfalls auf Anfrage von t-online bestätigt Laurent Lafleur, Leiter der Pressestelle für Strafsachen, dass auch der 28-jährige Angeklagte Berufung eingelegt hat. Während es für die Staatsanwaltschaft nur um die Höhe der Strafe geht, gehe es bei dem Feuerwehrmann um seine berufliche Existenz, weshalb er auf einen Freispruch hofft.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Renate Partin verurteilte den 28-Jährigen im Dezember 2024 zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten und setzte diese zur Bewährung aus. Die Tat sei für das Opfer sehr einschneidend gewesen, stellte die Richterin laut der "Süddeutschen Zeitung" fest. "Sie wird für den Rest ihres Lebens nicht mehr so sein, wie sie war." Den Täter wolle man aber nicht so hart bestrafen, denn bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus verlieren. "Das wäre eine sehr große Härte", erklärte Partin nach Angaben der "SZ".
Feuerwehrmann vergewaltigt Frau in ihrer Wohnung
Doch noch einmal zurück zum Anfang: Am 4. Februar 2022 trafen sich eine junge Frau und ein Feuerwehrmann bei einer Geburtstagsfeier in Brunnthal. Danach soll der Feuerwehrmann laut Anklage der Staatsanwaltschaft mit der Frau nach Hause gegangen sein, um dort mit ihr noch ein Bier zu trinken. Als sie gemeinsam auf der Couch saßen, soll er versucht haben, sie nach einem emotionalen Gespräch zu küssen. Jedoch wehrte ihn die Frau ab und sagte ihm, er habe da wohl etwas missverstanden.
Weil sie bereits müde war, schlief die Frau während des Gesprächs mit dem Feuerwehrmann auf der Couch ein. Daraufhin schob er ihren Rock hoch, zog ihre Strumpfhose aus und berührte sie im Intimbereich. Kurz darauf bemerkte die Frau, dass der Mann mit einem nicht genau feststellbaren Körperteil in sie eindrang. Sie stand auf und flüchtete ins Badezimmer. Als sie zurück ins Wohnzimmer kam, lag der 28-Jährige ohne Hose auf ihrer Couch. Daraufhin forderte sie ihn auf, ihre Wohnung zu verlassen, was der Angeklagte auch tat.
- Anklage der Staatsanwaltschaft München I
- Anfrage an Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I
- Anfrage an Dr. Laurent Lafleur, Leiter der Pressestelle für Strafsachen
- tz.de: Feuerwehrmann vergewaltigte Frau nach Party: Beamter muss nach milder Strafe erneut vor Gericht
- sz.de: Milde für den Vergewaltiger