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München

Bayern: AfD-Politiker bei Grünen mit Pfefferspray – Geldstrafe


Urteil bestätigt
AfD-Politiker mit Pfefferspray bei Grünen-Wahlkampf

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 09.01.2025 - 11:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Rene Dierkes (AfD)Vergrößern des Bildes
Der AfD-Landtagsabgeordnete Rene Dierkes (Archivbild) geht gegen das Urteil vor. (Quelle: Matthias Balk/dpa/dpa-bilder)
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2021 taucht ein AfD-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen mit Claudia Roth auf. In seiner Jackentasche: ein Pfefferspray. Dazu gibt es nun ein Urteil.

Weil er bei einer Wahlkampfveranstaltung mit der Grünen-Politikerin Claudia Roth Pfefferspray dabeihatte, ist der bayerische AfD-Politiker Rene Dierkes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München II sah darin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und bestätigte den Schuldspruch eines Urteils des Amtsgerichts Weilheim, gegen das Dierkes Berufung eingelegt hatte. Nun kündigte der bayerische Landtagsabgeordnete an, Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen.

Dierkes hatte im Prozess vorgebracht, bei der Veranstaltung in Weilheim im Jahr 2021 lediglich ein Passant gewesen zu sein. Dem folgte die 8. Strafkammer nicht. Nun bekräftigte der AfD-Politiker erneut, kein Teilnehmer der Versammlung gewesen zu sein. Er sei nur daran vorbeigelaufen, mit dem Pfefferspray in der Jackentasche, sagte Dierkes auf Anfrage. Laut Versammlungsgesetz ist es verboten, Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, bei Versammlungen mit sich zu führen.

Amtsgericht Weilheim verhängte eine Geldstrafe

"Selbst die Polizeibeamten, die im Prozess als Zeugen aussagten, bestätigten, dass ich überwiegend am Rand stand, ins Handy schaute und Fotos machte", erklärte der AfD-Politiker. Eine aktive Interaktion mit der Versammlung sei verneint worden. Das Gericht sei grundsätzlich bereit gewesen, das Verfahren aufgrund geringer Schuld einzustellen. Dies sei aber an der fehlenden Zustimmung der Staatsanwaltschaft gescheitert.

Das Amtsgericht Weilheim hatte gegen Dierkes eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von jeweils 80 Euro verhängt. Das Landgericht München II bestätigte den Schuldspruch in zweiter Instanz, verringerte aber die Anzahl der Tagessätze auf 20 und hob sie zugleich auf 180 Euro an.

Zur Begründung heißt es im Urteil, das Einkommen des Angeklagten habe sich im Laufe des Verfahrens durch seine Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag deutlich erhöht. Der Rechtsanwalt sitzt seit Ende Oktober 2023 für die AfD im Landtag.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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