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München

München: Alfons Schuhbeck wird erneut angeklagt –diese Strafe droht ihm


Neue Anklage
Welche Strafe Alfons Schuhbeck dieses Mal drohen könnte


18.10.2024 - 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.
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Der Fernsehkoch Alfons Schuhbeck (Archivbild) ist bereits 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft erneut Anklage gegen ihn. (Quelle: IMAGO/FrankHoermann/SVEN SIMON/imago)

Alfons Schuhbeck verlor sein Gastro-Imperium und landete im Gefängnis. Jetzt gibt es eine neue Anklage. Mit dieser Strafe muss der Unternehmer rechnen.

Es geht um Insolvenzverschleppung, Betrug und Subventionsbetrug in mehreren Fällen: Die Staatsanwaltschaft München I wirft Alfons Schuhbeck, der bereits wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt, zahlreiche weitere Straftaten vor, wie sie am Mittwoch mitteilte, und erhob erneut Anklage gegen den früheren Starkoch.

Die Behörde wirft Schuhbeck vor, Corona-Hilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen zu haben. Hunderttausende Euro Krankenkassenbeiträge für seine Mitarbeiter soll er außerdem nicht oder nicht fristgerecht gezahlt haben. Für neun seiner Unternehmen soll Schuhbeck die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig war.

Alfons Schuhbeck: Mit welcher Strafe muss er rechnen?

Ein dickes Paket an belastendem Material will die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen zusammengetragen haben. 45 Bände umfassen die Ermittlungsakten den Angaben zufolge, die Anklageschrift hat 124 Seiten. Im Einzelnen geht es um Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen, Subventionsbetrug in 19 Fällen sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 479 Fällen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Mit welcher Strafe müsste Schuhbeck rechnen, wenn es erneut zu einem Prozess und in weiterer Folge auch zu einem Urteil kommen würde?

Für Insolvenzverschleppung droht eine Strafe von drei Jahren

Allein für den Subventionsbetrug sieht das Gesetz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von fünf Jahren vor, teilt Laurent Lafleur, Sprecher des Oberlandesgerichts München sowie des Landgerichts München, auf Anfrage mit. Dasselbe gelte für das Vorenthalten von Arbeitsentgelten. Die Insolvenzverschleppung kann ebenfalls mit einer Geldstrafe bestraft werden oder mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Vorstrafen könnten laut Lafleur nur dann straferschwerend hinzukommen, wenn es diese schon bei der Begehung weiterer Taten gegeben habe. Im Oktober 2022 wurde Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Am 23. August 2023 trat der heute 75-Jährige in der Justizvollzugsanstalt Landsberg seine Strafe an. Nach einigen Monaten wurde Schuhbeck verlegt und sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Rothenfeld ein.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei Laurent Lafleur, Richter am Oberlandesgericht München
  • Eigene Recherche
  • Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 16.10.2024
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