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München

München: Ex-Bayern-Spieler Jérôme Boateng muss erneut vor Gericht


Fall wird neu aufgerollt
Jérôme Boateng muss zum vierten Mal vor Gericht

Von Sarah Koschinski

11.06.2024Lesedauer: 2 Min.
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Jérôme Boateng: Er spielt künftig in Österreich.Vergrößern des Bildes
Jérôme Boateng (Symbolbild): Der Fußballer steht im Juni erneut in München vor Gericht. (Quelle: IMAGO/Giuseppe Maffia/imago-images-bilder)

Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng muss in München erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft München wirft ihm Beleidigung und Körperverletzung vor.

Am Freitag, 14. Juni, bekommt Jérôme Boateng ganz sicher viel Aufmerksamkeit. Doch das hat nichts mit der Europameisterschaft oder mit Fußball zu tun: Boateng wird wieder einmal auf der Anklagebank sitzen. Vor dem Landgericht wird der Fall Boateng, der bereits vor knapp drei Jahren begann, noch einmal neu verhandelt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Boateng in München vor Gericht steht. Seit Anfang September 2021 zieht sich das Gerichtsverfahren des ehemaligen Verteidigers des FC Bayern München hin und geht nun in die vierte Runde. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: gefährliche Körperverletzung und Beleidigung. Opfer soll seine Exfreundin gewesen sein, mit der Boateng zwei Kinder hat. Der Vorfall soll während eines gemeinsamen Urlaubs passiert sein.

Urteil des Amtsgerichts: 1,8 Millionen Euro

Eine Zeugin soll alles beobachtet und schließlich eingegriffen haben, indem sie Boateng von seiner Exfreundin weggezogen hat. Das Amtsgericht München verurteilte Jérôme Boateng am 9. September 2021 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro.

Berufung und Revision

Wenn eine Partei mit der Entscheidung des Gerichts unzufrieden ist und diese überprüfen lassen möchte, kann sie das durch sogenannte Rechtsmittel erreichen. Beispiele für Rechtsmittel sind z. B. die Berufung, Revision und Beschwerde. Die Einlegung eines Rechtsmittels verhindert, dass die Entscheidung rechtskräftig wird und dient so der Fortführung des Rechtsstreits. Über die Frage, ob ein Rechtsmittel Erfolg hat oder nicht, entscheidet in der Regel ein weiteres Gericht höherer Instanz. Eine Berufung wird gegen ein erstinstanzliches Urteil eingelegt und ist die erneute Prüfung der Tatsachen. Das Gericht kann eine neue Beweisaufnahme anordnen und Zeugen vernehmen oder Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Die Revision hingegen ist auf die Überprüfung von Rechtsfehlern beschränkt. Hier werden keine Zeugen vernommen und keine Gutachten eingeholt.

Doch weder die Staatsanwaltschaft München I noch Boateng schienen dieses Urteil akzeptieren zu wollen. Beide Seiten, sowie die Nebenklägerin, legten gegen das Urteil Berufung ein. Das Landgericht München I hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Boateng wurde am 2. November 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro, also zu 600.000 Euro weniger, verurteilt.

Recht auf faires Verfahren verletzt

Auch dieses Urteil wurde von den drei Parteien angefochten. Dieses Mal legten Boateng, Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin Revision ein. Das Bayerische Oberste Landesgericht (OLG) entschied daraufhin am 21. September 2023, das Urteil des Landgerichts aufzuheben und verwies das Verfahren für eine erneute Verhandlung und ein neues Urteil an das Landgericht München I zurück.

Boatengs Revision hatte Erfolg. Laut OLG sei sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden, weil der Vorsitzende Richter an der Ablehnung seines eigenen Befangenheitsantrags mitgewirkt hat und so quasi zum Richter in eigener Sache wurde.

Sechs Prozesstage im Fall Boateng

Ebenfalls Erfolg mit ihrer Revision hatten die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin. Das Landgericht hatte Boateng nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Allerdings hätte man laut des OLG klären müssen, ob es sich nicht doch um gefährliche Körperverletzung gehandelt habe, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zu bestrafen gewesen wäre.

Ab diesem Freitag wird die 23. Strafkammer den Fall Boateng also erneut verhandeln und in die Beweisaufnahme gehen. Insgesamt sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Am 19. Juli soll voraussichtlich das Urteil fallen. Zuletzt wurde Boateng vom Landgericht im Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro (120 Tagessätze zu je 10.000 Euro) verurteilt. Bis zum rechtmäßigen Abschluss des Verfahrens gilt für Boateng weiterhin die Unschuldsvermutung.

Ab 90 Tagessätzen oder einer Haftstrafe von mehr als drei Monaten gilt eine Person als vorbestraft. Der Pressesprecher des OLG sowie des Landgerichts München I und II, Laurent Lafleur, hat auf Anfrage bestätigt, dass Jérôme Boateng am Freitag persönlich vor Gericht erscheinen wird.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Telefonat mit Laurent Lafleur, Leiter der Pressestelle des Bayerischen Obersten Landesgerichts
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