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Zum journalistischen Leitbild von t-online.In Bayern nicht erlaubt Darum sind Listenhunde oft die Letzten im Tierheim
Bestimmte Hunderassen werden in Bayern und anderen Bundesländern als sogenannte Listenhunde geführt. Ihre Haltung gilt als schwierig. Die Tierheim-Vermittlung ist kompliziert.
Ihnen wird eine genetisch bedingte Veranlagung zu gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit unterstellt: sogenannte Listenhunde. Einer von ihnen ist der dreijährige Rüde Ace. Er gehört zur Rasse der American Stafforshire Terrier und wartet im Münchner Tierheim auf einen neuen Besitzer. Weil er in Bayern aufgrund vieler Auflagen nicht gehalten werden darf, ist er auf Hilfe aus anderen Bundesländern angewiesen. So wie Ace geht es vielen anderen Listenhunden auch.
Sie werden in zwei Kategorien unterteilt. Zur Kategorie 1 zählen unter anderem der Pit Bull, der Staffordshire Bullterrier und der American Staffordshire Terrier. Zur zweiten Kategorie gehören beispielsweise der American Bulldog, der Mastiff oder der Rottweiler. Rassen, die der Kategorie 1 angehören, dürfen in Bayern nicht gehalten werden. Die Hundesteuer ist bei all diesen Rassen deutlich höher.
Wie der Tierschutzverein München mitteilt, liege der durchschnittliche Steuersatz für den ersten Hund im Haushalt in Bayern bei rund 45 Euro jährlich. Besitzer von Listenhunden hingegen müssen mit Steuern in Höhe von über 1.000 Euro rechnen und damit fast das 22-fache des durchschnittlichen Steuersatzes zahlen. "Die bayerische Regierung rechtfertigt die hohe Besteuerung mit dem erhöhten Risiko, das von diesen Hunden angeblich ausgeht", heißt es vonseiten des Tierschutzvereins. Die Steuer solle als Abschreckung dienen, um die Anzahl der Listenhunde zu reduzieren.
Hundehalter und Tierschützer empört
Hundehalter fühlen sich durch die hohe Steuer ungerecht behandelt und argumentieren: Die Aggressivität eines Hundes hänge viel stärker von dem Halter und dessen Erziehung ab als von der Rasse. Und auch Tierschützer kritisieren die Höhe der Steuer für die Listenhunde. Sie stelle auffällig gewordene Hunde zum einen unter Generalverdacht, und zum anderen erschwere sie die Vermittlung der Tiere.
Die rechtliche Lage
Laut der Bayerischen Hundesteuerverordnung müssen Halter von Hunden der Kategorie 2 ein Negativzeugnis vorweisen, das belegt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit zeigt. Die Hunderassen der Kategorie 1 werden noch schärfer eingestuft und machen es Interessierten unmöglich, sie in Bayern zu halten. Die Chance, eine Haltegenehmigung zu erlangen, gehen laut des Tierschutzvereins München gegen null.
Wenn die Regierung weiterhin an der Notwendigkeit der hohen Hundesteuer festhalte, fordert der Tierschutzverein München zumindest eine Überarbeitung der Regelung. Er plädiert für eine differenzierte Betrachtung, die zum einen das individuelle Verhalten des Hundes und zum anderen den Halter stärker in den Vordergrund stellt.
Wer mehr über das Thema Listenhunde erfahren möchte, der hat am Samstag, 6. Juni, beim Listenhundetag im Tierheim München von 11 bis 17 Uhr die Möglichkeit dazu.
- Eigene Recherche
- Informationen des Tierschutzvereins München e.V.