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Zum journalistischen Leitbild von t-online."Ich habe einen Fehler gemacht" Unaufmerksamer Schrankenwärter zu Geldstrafe verurteilt
Ein Schrankenwärter gibt den Bahnübergang zwischen zwei S-Bahnen frei und sorgt so fast für eine Kollision zwischen Bahn, Fußgängern und Autos.
Der 64-jährige Schrankenwärter, der am Donnerstagmittag auf der Anklagebank des Münchner Amtsgerichts sitzt, bezeichnet es als "menschliches Versagen". Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in ihrer Anklage vor, am 3. Januar und am 28. März im vergangenen Jahr zweimal den Bahnübergang an der Feldmochinger Straße als gesichert freigegeben zu haben, obwohl er nicht gesichert war. Der 64-Jährige ist wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr in zwei Fällen angeklagt.
"Das steht jetzt nicht ganz richtig drin", sagt der Angeklagte zu dem ersten Fall, den die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft. Er sei nicht etwa wie angegeben durch sein Essen abgelenkt gewesen, sondern habe gerade Pause gemacht. "Ich hatte nicht die Ambitionen, den anderen zu sagen, dass sie die Schranken öffnen sollen", sagte er vor Gericht aus. Viel mehr hätten die Hilfsposten vor Ort entschieden, entgegen seiner Anordnung die Schranken zu öffnen. "Ich bin dann aufgesprungen und hab gerufen, dass sie den Bahnübergang schnell schließen müssen." Auch wenn sich die Schranken daraufhin nicht vollständig geschlossen hätten, sei es genug gewesen, um die Leute von den Gleisen fernzuhalten.
"Beim zweiten Mal habe ich die Schranke zwischen zwei Zügen geöffnet"
Die zweite Schrankenöffnung, die er laut Anklage der Staatsanwaltschaft am 28. März gegen 16.30 Uhr veranlasst haben soll, räumte der Angeklagte ein. "Beim zweiten Mal habe ich die Schranke zwischen zwei Zügen geöffnet." Es sei ein Fehler gewesen. "Man meint: Ich weiß, was ich tue. Ich hatte aber vergessen, dass da noch ein Zug von der anderen Seite kam." Er räumte jedoch ein, dass dieser Bahnübergang der am meisten frequentierte in München sei, etwa alle drei Minuten komme hier ein Zug. "Bei der hohen Taktung ist es leicht, dass man eine Fehlentscheidung trifft."
Der angeklagte Schrankenwärter beteuerte vor Gericht, dass er keinen Fehler habe machen wollen. "Aber ich habe einen Fehler gemacht. Das ging mir nahe, auch wenn zum Glück nichts passiert ist." Der Vorfall habe ihn fast ein halbes Jahr lang gewurmt, sagt er mit brüchiger Stimme vor Gericht aus. Danach entschied er sich dazu, den Job des Schrankenwärters nicht mehr machen zu wollen.
Schrankenwärter zu Geldstrafe verurteilt
Bevor es am Donnerstagnachmittag zu einem Urteil kommt, ziehen sich Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Richter für ein Verständigungsgespräch zurück. Bei diesem Deal einigen sich die drei Parteien auf ein erwartbares Strafmaß, unter der Bedingung, dass der Angeklagte die Tat gesteht. Durch diesen Deal wird das Ausmaß der Verhandlung, insbesondere die Dauer, stark verringert. Nach Zustimmung des Angeklagten kommt es im Anschluss zur Urteilsverkündung.
In ihrem Plädoyer fordert die Staatsanwältin eine Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Der zuständige Richter des Amtsgerichts München entschied sich letztendlich für eine Summe dazwischen und verurteile den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.750 Euro. Die Kosten des Verfahrens trägt ebenfalls der Angeklagte.
- Reporter vor Ort