Neuer Vertrag mit Bahn Zweite Stammstrecke: Wer bei Verzögerung künftig zahlt

Die Risiken beim Bau der zweiten S-Bahn-Strecke durch München sind oft unkalkulierbar. Ein Vertrag soll das teils neu regeln.
Ein neuer Vertrag zum Bau der zweiten Stammstrecke in München überträgt einen Teil der finanziellen Haftung bei weiteren Verzögerungen auf die Bahn. Dies berichtete der "Münchner Merkur" unter Verweis auf einen bereits erfolgten Beschluss des Kabinetts. Bislang musste sie als Bauherr fast nichts zahlen, die Baukosten tragen Bund und Land grob gesagt im Verhältnis 60:40 fast alleine.
Der neue S-Bahn-Tunnel soll nach Vorstellungen der Bahn 2035 in Betrieb gehen. "Wir gehen aber eher von 2037 aus", zitiert die Zeitung Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). Sollte dies in der Praxis der Fall sein, muss die Bahn zusätzlich Geld ins Projekt geben – dem Vernehmen nach ein hoher zweistelliger Millionenbetrag.
Zweite Stammstrecke: 5. Nachtrag soll Bahn verpflichten
Der sogenannte 5. Nachtrag zum Bau- und Finanzierungsvertrag soll die Bahn verpflichten, "Transparenz zu gewährleisten und Kosten und Termine einzuhalten", meinte Bernreiter. Das Projekt sei in die höchste Kategorie des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes aufgenommen worden. Dadurch sind die Bundeszuschüsse gesichert. Doch hat die Deutsche Bahn jetzt einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag und damit eine "deutlich höhere" Beteiligung an den Kosten zugesagt.
Nach dem Preisstand von 2021 kostet das gigantische Projekt in der Münchner Innenstadt 7,049 Milliarden Euro inklusive Risikopuffer. Anfangs waren nur 3,8 Milliarden Euro veranschlagt. Die Kostenexplosion hatte zwischenzeitlich einen massiven Streit zwischen Bahn, Freistaat und Bund verursacht, am Ende erklärten sich aber alle Seiten bereit, den Bau nicht zu stoppen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Bernreiter erwartet den Angaben zufolge in diesem Jahr eine weitere Neuberechnung, die die Kostensteigerungen der letzten Jahre einbezieht. Der Vertrag soll in diesem Frühjahr unterzeichnet werden. Er muss vorher noch vom DB-Aufsichtsrat gebilligt werden. Dies gilt dem Vernehmen nach aber als sicher.
- Nachrichtenagentur dpa