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München

"Hochschlafen": LMU-Professor bietet in München umstrittenes Seminar an


Entsetzen an Münchner Uni
Professor bietet Seminar über "Hochschlafen" an

Von Julian Seiferth

18.06.2023Lesedauer: 3 Min.
Volker Rieble: "Aufstiegsbeischlaf deutlich überwiegend als Waffe der Frau."Vergrößern des Bildes
Volker Rieble: "Aufstiegsbeischlaf deutlich überwiegend als Waffe der Frau." (Quelle: Daniel Apelt/dpa)
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"Darf frau sich 'hochschlafen'?", fragt der Münchner Juraprofessor Volker Rieble. Es hagelt Kritik aus der eigenen Fakultät.

"Liebschaften am Arbeitsplatz" – so lautet der Titel eines Seminars in Arbeitsrecht, das Volker Rieble, Professor an der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, anbietet.

Die Frage, die Rieble beantworten will, so schreibt er selbst: "Darf frau sich 'hochschlafen', also eine Einstellung oder Beförderung mit Sex erkaufen?" Diese "Liebschaften", so Rieble, seien "gang und gäbe. Das Arbeitsleben ist auch Kontaktbörse."

Vorteile durch "sexuelle Beziehungen"

Es sind Formulierungen, die an seiner eigenen Uni, ja, sogar seiner eigenen Fakultät für einen Aufschrei gesorgt haben. Bei einer Versammlung von Professorinnen, Professoren und Lehrenden sei die Ankündigung des Seminars besprochen worden, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Am Ende stand eine Stellungnahme, in der der Text als "diskriminierend, unangemessen und abstoßend" bezeichnet wird.

"Indem das für geschlechterunspezifische Formulierungen übliche Wort "man" in "frau" verändert wird, legt der Text nahe, allein Frauen versuchten, sich über sexuelle Beziehungen Vorteile zu verschaffen, und dies allein aus eigenem Antrieb", schreibt das Kollegium.

Zustimmung zur Distanzierung einstimmig

Außerdem signalisiere Rieble mehrfach, Frauen, die sich gegen sexuelle Übergriffe zur Wehr setzen, würden "häufig dramatisieren und übertrieben empfindlich reagieren". Dies verstehe man als "Geschlechterdiskriminierung und als Geringschätzung von Missbrauchsopfern". Das Kollegium habe der Distanzierung einstimmig zugestimmt, schreibt die "Süddeutsche Zeitung".

Doch es blieb nicht nur bei der Missbilligung durch die Kolleginnen und Kollegen – auch Rieble hat Post bekommen: "Wir möchten Sie/Dich (…) dringend bitten und auffordern, diese Formulierungen so zu ändern, dass von ihnen keine geschlechterdiskriminierende Wirkung mehr ausgeht", heißt es in einer Mail, die die Dekanin, der Studiendekan und die Frauenbeauftragte dem Professor geschrieben haben.

"Sex, Intrigen, Geld oder Gefälligkeiten"

Rieble hat diese Mail selbst öffentlich gemacht – in der Ankündigung des Seminars, die inzwischen überarbeitet ist und um eine eineinhalbseitige Rechtfertigung Riebles ergänzt wurde. Darin erklärt er, warum der Text selbst nicht sexistisch und er kein Sexist sei. Die Rechtfertigung nimmt damit mehr als die halbe Länge der gesamten Ankündigung ein.

Er verachte niemanden, schreibt der Professor. "Arbeitnehmer setzen in der realen Arbeitswelt neben ihrer Leistung Sex, Intrigen, Geld oder Gefälligkeiten für berufliche Vorteile ein." Es komme ihm nicht auf die Geschlechterverteilung an.

Rieble: "Falschbeschuldigung ist vor allem Straftat"

Doch warum dann die Formulierung "frau" statt "man"? Weil "Personalverantwortliche", mit denen er während seiner 35-jährigen Praxiserfahrung gearbeitet hätte, "den Aufstiegsbeischlaf deutlich überwiegend als Waffe der Frau" sähen. Das decke sich auch mit den Fällen, mit denen er als Jurist befasst worden sei.

Neben der Verwendung des Begriffes "frau" statt "man" schreibt Rieble während seiner gesamten Rechtfertigung im generischen Maskulinum, also beispielsweise "Arbeitgeber", wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemeint sind.

In der Mail an Rieble hatten ihm die Dekanin, der Studiendekan und die Frauenbeauftragte vorgeworfen, er habe "nahegelegt, Frauen würden 'skandalisieren', wenn sie sich gegen sexuelle Übergriffe zur Wehr setzen".

Das sieht Rieble anders: An keiner Stelle habe er angedeutet, eine Beschuldigung wegen sexualisierter Übergriffe sei "Skandalisierung", so Rieble weiter. "Skandalfähig wird eine Beschuldigung erst durch öffentliche, insbesondere publizistische Verbreitung." Und sowieso: "Selbst die Falschbeschuldigung ist vor allem Straftat."

Er wolle als Professor keiner "Sprachaufsicht" unterliegen und nehme für sich "innovatorische Unruhe, Irritation und Provokation" in Anspruch.

Volker Rieble beendet sein Schreiben mit der Ankündigung, das Seminar finde Ende des Wintersemesters auf der Fraueninsel im Chiemsee statt – "ohne Fluchtmöglichkeit".

Verwendete Quellen
  • jura.uni-muenchen.de: "Distanzierung von unangemessener Seminarankündigung"
  • jura.uni-muenchen.de: "Liebschaften am Arbeitsplatz"
  • sueddeutsche.de: "Jura-Professor bietet Seminar über "Hochschlafen" an"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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