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München

Ärzte-Streik in München am Donnerstag: Diese Kliniken sind betroffen


Münchner Einrichtungen betroffen
Warnstreik der Ärzte an Kliniken

Von t-online, jov

30.03.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0240013545Vergrößern des BildesWarnstreik der Ärzte in Hamburg (Archivbild): Der Marburger Bund fordert 2,5 Prozent mehr Lohn für Mediziner. In München kommt es am Donnerstag zu einer Demonstration. (Quelle: IMAGO/Hanno Bode)

Am Donnerstag kommt es am Marienplatz zu einer Kundgebung der streikenden Mediziner. Notfälle in Kliniken sollen dennoch behandelt werden können.

Ärztinnen und Ärzte an Kliniken in sechs Bundesländern treten am Donnerstag in einen ganztägigen Warnstreik. Der Berufsverband Marburger Bund hat zu den Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Auch die bayerische Landeshauptstadt ist davon betroffen. In München werden zu einer zentralen Kundgebung am Marienplatz mehrere Tausend Teilnehmer aus allen sechs betroffenen Bundesländern erwartet.

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Im Freistaat etwa sind die kommunalen Krankenhäuser und einzelne Münchner Kliniken des Helios-Konzerns betroffen. Andreas Botzlr, Vorsitzender des Bundesverbands, erläutert in einer Pressemitteilung die Hintergründe des Streiks: "Unsere Mitglieder fühlen sich von den Arbeitgebern bisher nicht ernst genommen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Arbeitgeberseite die Tarifverhandlungen verschleppen will."

In den vom Streik betroffenen Münchner Kliniken soll die Notfallbehandlung sichergestellt sein

Der Marburger Bund fordert von den Arbeitgebern für die rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Kliniken eine Erhöhung der Gehälter um 2,5 Prozent. Zudem soll es mit Wirkung ab 1. Januar 2023 einen Ausgleich der seit der letzten Entgelterhöhung im Oktober 2021 aufgelaufenen Preissteigerungen geben.

In den betroffenen Kliniken ist nach Angaben des Berufsverbandes eine Notfallbehandlung der Patientinnen und Patienten sichergestellt. Den Kliniken wurden demnach Notdienstvereinbarungen angeboten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Marburger Bunds vom 28. März
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