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München: Umstrittener Wiesnwirt schlug Mitarbeiter – was passiert nun?


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Behörde wälzt Verantwortung von sich
Umstrittener Wiesnwirt schlug Mitarbeiter – darf er trotzdem weitermachen?


Aktualisiert am 23.02.2023Lesedauer: 3 Min.
Wiesnwirt Peter Reichert mit Freundin Franziska Kohlpaintner (Archivbild): Seit der Wiesn 2022 steht er massiv in der Kritik.Vergrößern des Bildes
Wiesnwirt Peter Reichert mit Freundin Franziska Kohlpaintner (Archivbild): Seit der Wiesn 2022 steht er massiv in der Kritik. (Quelle: IMAGO/STL-Studio Liebhart)

Wiesnwirt Peter Reichert soll auf dem Oktoberfest einen Mitarbeiter geschlagen und Lebensmittelvorschriften vernachlässigt haben. Doch wer seine Fehltritte ahndet, ist bislang unklar.

Der Gastronom Peter Reichert übernahm vergangenes Jahr die Bräurosl, ein Zelt auf der Wiesn. Auf dem Oktoberfest hatte er allerdings mit massiven Betriebsproblemen zu kämpfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte sogar zweimal gegen ihn – wegen Körperverletzung und Verstößen gegen Hygiene- und Lebensmittelvorschriften. Trotz massiver Vorwürfe hat sich die Paulaner Brauerei entschlossen, Peter Reichert erneut als Wiesnwirt vorzuschlagen.

Dem könnte das Kreisverwaltungsreferat München (KVR) einen Riegel vorschieben. Denn die Behörde prüft normalerweise, wie zuverlässig Gastronomen sind. Doch bislang schweigt das KVR im Fall Reichert und wälzt die Verantwortung auf andere Behörden ab.

Diverse Probleme in Reicherts Wiesnzelt

Dabei sind die Vorwürfe gegen Reichert gewichtig. Überwachungskameras zeichneten auf, wie Peter Reichert vergangenes Jahr einen Sicherheitsmitarbeiter auf der Wiesn schlug. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren wegen Körperverletzung ein, das kurz vor Weihnachten gegen eine Geldauflage im vierstelligen Bereich eingestellt wurde.

Zurzeit läuft noch ein zweites Ermittlungsverfahren, weil Reichert für Menschen ungeeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht haben soll, wie die Staatsanwaltschaft München I dem Nachrichtenportal t-online bestätigt. Dabei gestand er auch selbst ein, seine Lebensmittel nicht durchgehend richtig gekühlt zu haben, wie er verschiedenen Medien sagte.

Außerdem sorgte der umstrittene Münchner Gastronom weitere Male für Diskussionsbedarf. 2022 änderte er spontan das Musikprogramm in der Bräurosl. Dabei tauschte er die traditionelle, bayerische Blaskapelle von Josef Menzl auf dem Oktoberfest gegen eine Partyband aus. Zudem beschwerten sich Kellner laut übereinstimmenden Medienberichten über unfaire Schichteinteilungen.

Doch all das liegt in der Vergangenheit – zumindest für die Brauerei. "Der Betrieb eines Wiesnzeltes ist auch für den Wirt mit erheblichen Investitionen verbunden, deshalb werden Verträge auch nicht nur für ein Jahr abgeschlossen", heißt es in einem Statement, das t-online vorliegt. Der Vertrag gelte demzufolge auch für 2023. "Selbstverständlich immer mit dem Vorbehalt, dass die Landeshauptstadt München die Bewerbung und Zuverlässigkeit jährlich bestätigt." Zu Reicherts Fehltritten will sich Paulaner hingegen nicht äußern.

KVR schweigt und wälzt Verantwortung ab

Doch nicht nur die Brauerei schweigt, sondern auch das KVR. "Da die Wiesnwirte im Regelfall ganzjährig Gaststätten im Stadtgebiet betreiben, ist es nicht notwendig, sie jährlich neu zu überprüfen." Die persönliche Zuverlässigkeit sei grundsätzlich bei allen Wiesnwirten gegeben. "Eine neuerliche Prüfung findet daher nur in Einzelfällen aufgrund konkreter Vorkommnisse statt", erklärt die Behörde t-online weiter.

Zum Fall Reichert könne die Behörde allerdings keine aktuellen Informationen geben. Das Verfahren, das aufgrund der Lebensmittelverstöße gegen den Gastronomen eingeleitet wurde, sei noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Diese Behörde sei derzeit "aktenführend". "Sie hat noch nicht entschieden, ob sie es als strafrechtlich relevant wertet oder als Ordnungswidrigkeit-Angelegenheit an uns zurückgibt."

Staatsanwaltschaft: KVR könnte Fall Reichert jederzeit prüfen

Oberstaatsanwältin Anne Leiding hat hierzu eine andere Meinung. Die Frage, ob Peter Reichert weiter ein Wiesnzelt bewirtschaften darf, liege gar nicht in ihrer Kompetenz, sagt sie t-online. "Das KVR kann dies jederzeit, unabhängig von unserem Ermittlungsergebnis entscheiden", so Leiding weiter. Denn die Zuverlässigkeitsprüfung hänge nicht von der strafrechtlichen Relevanz ab.

Auf erneute Nachfragen von t-online reagierten weder das Münchner KVR noch Peter Reichert. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU), Referent für Wirtschaft und Arbeit in München, sagte vor dem Jahreswechsel zur "tz": "Die Gesetzeslage ist das eine, die emotionale Bewertung der Sache das andere." Zur "Abendzeitung" sagte er darüber hinaus: "Wie man den Münchnern erklärt, dass ein Wirt nach solchen Vorfällen an so prominenter Stelle auf der Wiesn steht, ist schwierig."

Verwendete Quellen
  • Anfragen an Kreisverwaltungsreferat München
  • Anfragen an Staatsanwaltschaft München I
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