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München

100 Euro Zuschuss für Schüler in München


Für Eltern mit geringem Einkommen
100 Euro Zuschuss für Schüler in München

Von t-online, Jel

08.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Erstklässlerin mit Schultüte: Der große Tag der Einschulung macht Kinder stolz.Vergrößern des Bildes
Erstklässlerin mit Schultüte (Symbolbild): Von Rucksack bis Sportausrüstung – Schulmaterial ist teuer. (Quelle: ThomasVogel/getty-images-bilder)

Schulbeginn 2022: Die Stadt München unterstützt Familien finanziell – aber nicht alle. t-online erklärt, wer den Zuschuss erhält.

Sportschuhe, Bücher, Schulranzen: Kinder und Jugendliche starten in München bald wieder ins neue Schuljahr. Die gestiegenen Kosten in den vergangenen Monaten machen sich auch beim Einkauf vor dem ersten Schultag bemerkbar.

Die Gesamtausgaben für den Schulbeginn beziffert die Sparkasse je nach Ausstattung zwischen 530 und 1.410 Euro – pro Kind. Angesichts der allgemein steigenden Kosten erwartet die Stadt München, dass der Schulstart bei vielen Familien ein Loch ins Budget reißt.

München: 100 Euro für Eltern mit geringem Einkommen

Das will die Stadt mit einem 100-Euro-Zuschuss abfedern. Anspruch darauf haben junge Erwachsene in der Ausbildung und Eltern an der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle. Die unterscheidet sich allerdings, je nach Familienkonstellation:

Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter 14 Jahren liegt die Schwelle bei 2.000 Euro Netto-Einkommen. Bei zwei Erwachsenen und mit zwei Kindern über 14 Jahren liegt die Armutsgefährdungsschwelle hingegen bei 3.850 Euro.

Den Zuschuss von 100 Euro erhalten folgende Haushalte:

  • Ein-Personen-Haushalt (Auszubildende) Haushaltsnettoeinkünfte bis 1.540 €
  • Zwei-Personen-Erwachsenenhaushalt, 2.310 €
  • Zwei Erwachsene mit einem Kind über 14 Jahren, 3.080 €
  • Zwei Erwachsene mit zwei Kindern über 14 Jahren, 3.850 €
  • Zwei Erwachsene mit einem Kind unter 14 Jahren, 2.770 €
  • Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren, 3.230 €
  • Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren, 2.000 €
  • Alleinerziehende mit zwei Kindern unter 14 Jahren, 2.460 €
  • Zwei Erwachsene mit einem Kind über und einem Kind unter 14 Jahren, 3.540 €
  • Zudem darf das Vermögen des Haushalts nicht über 60.000 € liegen.

An den Zuschuss kommen die Familien jedoch nicht, ohne einige bürokratische Hürden zu überwinden: Nötig sind unter anderem sämtliche Einkommensnachweise des Haushalts, die Kontoauszüge des letzten Monats und ein ausgefülltes Antragsformular.

Verwendete Quellen
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