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München

Urteil im Prozess um den illegalen Abriss des Uhrmacherhäusls


Wasser und Strom abgeschaltet, Tür ausgehängt
Hausbesitzer hat Mieter rausgeekelt und muss jetzt zahlen

Von dpa, Jel

29.07.2022Lesedauer: 1 Min.
Wieder Mahnwache für das Uhrmacherhäusl (Archivbild): Das denkmalgeschützte Haus wurde vor dem Abriss absichtlich unbewohnbar gemacht.Vergrößern des Bildes
Wieder Mahnwache für das Uhrmacherhäusl (Archivbild): Das denkmalgeschützte Haus wurde vor dem Abriss absichtlich unbewohnbar gemacht. (Quelle: Michael Westermann/imago-images-bilder)

Für den illegalen Abriss des denkmalgeschützten Münchner Uhrmacherhäusls ist der Käufer des Hauses zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden.

132.500 Euro muss der Käufer des Uhrmacherhäusls bezahlen. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu der Geldstrafe wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Nötigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Bauunternehmer damit beauftragte, das Haus 2017 mit einem Bagger absichtlich zu zerstören, damit es danach abgerissen werden kann.

Auch den Vorwurf der Nötigung sah das Gericht bestätigt. Laut Anklage soll er die Mieter des Uhrmacherhäusls rausgeekelt haben, indem das Wasser abgedreht, der Strom abgeschaltet, die Haustür ausgehängt und Dachziegel entfernt wurden, damit es hineinregnet. Der Bauunternehmer wurde wegen Beihilfe zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen a 40 Euro verurteilt.

München: Im Herbst 2017 kam der Bagger

Der angeklagte Käufer des Hauses hatte vor Gericht von einem Versehen gesprochen und eine Abriss-Absicht zu Beginn des Verfahrens über seine Anwälte bestritten: "Es hat keinen Auftrag zum Abriss gegeben." Der Mann werde "zum Sündenbock" für die Gentrifizierung in München gemacht, sagte sein Verteidiger. "Er ist eben kein Immobilienhai, sondern erwarb das Uhrmacherhäusl, um nach Sanierung selbst einzuziehen." Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Das Uhrmacherhäusl beschäftigt Anwohner, Denkmalschützer und die Politik schon seit Jahren. Es gehört zum Ensemble Feldmüllersiedlung im Stadtteil Giesing, das zwischen 1840 und 1845 erbaut wurde, und stand unter Denkmalschutz - bis im Herbst 2017 der Bagger kam, um den es nun im Prozess ging.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Amtgerichts München vom 29.07.2022
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
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