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München

München: Hexen-Mord in Psychiatrie – keine Folgen für Klinik in Haar


Opferfamilie scheitert mit Klage
"Hexen-Mord" in München: Keine Folgen für Klinik

Von t-online, pb

04.08.2025 - 17:32 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte sprach mit seiner Anwältin im Sitzungssaal im Landgericht München I (Archivfoto): Er ist wieder in einer Klinik untergebracht.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte sprach mit seiner Anwältin im Sitzungssaal im Landgericht München I (Archivfoto): Er ist wieder in einer Klinik untergebracht. (Quelle: Felix Hörhager/dpa)
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Jayson L. hatte seine Mitpatientin brutal getötet: Deren Angehörige warfen einer Münchner Klinik Versagen vor – und scheiterten nun vor Gericht.

Nach dem grausamen Mord an einer Patientin im Isar-Amper-Klinikum München-Ost im Mai 2022 sind die Angehörigen des Opfers mit ihrem Versuch gescheitert, strafrechtliche Ermittlungen gegen Ärzte und Klinikmitarbeiter zu erzwingen. Das Oberlandesgericht München (OLG) verwarf den entsprechenden Antrag Ende Juli als unzulässig. Das wurde am Montag durch eine Pressemitteilung des OLG bekannt.

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Der Brasilianer Jayson L. hatte am 31. Mai 2022 eine Mitpatientin auf einer psychiatrischen Station mit einer Duschvorhangstange erschlagen und anschließend stranguliert. Beide waren wegen einer richterlichen Anordnung beziehungsweise wegen einer drohenden Selbst- und Fremdgefährdung in der Einrichtung in Haar untergebracht worden.

Der Mann hatte wenige Stunden zuvor Polizisten erklärt, auf Anweisung Gottes einen Hund getötet zu haben und nun auch einen Menschen umbringen zu wollen. Während seinem Prozess gab L. dann an, Gott habe ihm den Mord an der jungen Mitpatientin befohlen, weil diese eine Hexe sei. Der Fall hatte bundesweit als "Hexen-Mord" für Aufsehen gesorgt.

Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Klinik

Während Jayson L. inzwischen rechtskräftig verurteilt und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurde, hatte die Staatsanwaltschaft München I parallel wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen Mitarbeiter der Klinik ermittelt. Weil die Behörde aber keine strafrechtlich relevanten Verstöße feststellen konnten, wurde das Verfahren eingestellt.

Die Angehörigen der Getöteten hatten daraufhin Beschwerde beim OLG ein, und dort beantragt, dass der Fall weiter untersucht werden sollte. Doch das Gericht wies den Antrag als unzulässig zurück – aus gleich mehreren Gründen.

Zum einen sei das Ziel des Antrags rechtlich verfehlt: Ein Klageerzwingungsverfahren könne grundsätzlich nur mit der Anordnung einer öffentlichen Klage gegen eine konkrete Person abgeschlossen werden, nicht aber mit der Anordnung weiterer Ermittlungen.

Angehörige hoffen auf Schadensersatzklage

Darüber hinaus genüge der Antrag der Angehörigen des Opfers nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es fehle die Darstellung eines konkreten Sachverhalts, der strafbares Handeln von Ärzten und Klinikmitarbeitern erkennen lasse. Auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ermittlungsergebnissen sei in dem Antrag ausgeblieben.

Besonders problematisch sieht das Gericht, dass der Antrag nicht darlege, warum das ärztliche Handeln sorgfaltswidrig gewesen sein soll. Das Gericht erklärte, dass der Antrag der Angehörigen klarer hätte darlegen müssen, welche einschränkenden Maßnahmen für den verhaltensauffälligen Täter erforderlich gewesen wären und welcher Arzt welche gebotene Anordnung schlussendlich unterlassen hatte.

Die Angehörigen haben parallel eine Zivilklage gegen die Klinik auf Schadensersatz eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde.

Verwendete Quellen
  • justiz.bayern.de: Pressemitteilung vom 4. August 2025
  • Eigene Berichterstattung
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